Steuerreform, Bundesrat

Steuerreform: Bundesrat lehnt 75-Euro-Grenze für Sonntagszuschläge ab

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Länder verlangen Anpassungen bei Zuschlägen und Minijobsteuer, unterstützen aber die Gewerbesteuerreform für Rechenzentren.
Ein minimalistisches, modernes Regierungsgebäude in der Dämmerung mit klarer Architektur und einer leeren Plaza. Illustration mit AI erstellt.

Die Länderkammer hat zum geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung bezogen und schlägt Nachbesserungen bei den Regelungen für steuerfreie Zuschläge vor.

Am 16. Oktober 2026 sprach sich der Bundesrat dafür aus, auf die von der Bundesregierung vorgesehene Anhebung der Grundlohngrenze bei Sonn- und Feiertagszuschlägen von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde zu verzichten. Stattdessen plädieren die Länder für eine moderate Anhebung der prozentualen Zuschlagssätze auf 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 125 Prozent für Arbeit an Feiertagen.

Das Gesetzesvorhaben war am 2. September 2026 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 befasste sich nun das Plenum der Länder mit den Plänen, die Entlastungen von insgesamt rund 10 Milliarden Euro jährlich vorsehen. Eine endgültige Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus und wird bis zum Jahresende angestrebt.

Kritik an Regelungen zu Minijobs und Handwerkerleistungen

Neben den Bestimmungen zu den Sonntagszuschlägen fordert der Bundesrat weitere Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. So verlangt die Länderkammer, die vorgesehene Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent aus dem Entwurf zu streichen.

Auch an den Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es Diskussionen: Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer lehnte die im Entwurf geplante Absenkung des Handwerkerbonus von bislang 20 Prozent und maximal 1.200 Euro auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro ab.

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Ein sächsischer Vorstoß zum vollständigen Erhalt der bisherigen Handwerkerermäßigung fand in der Plenarsitzung des Bundesrats am 16. Oktober 2026 allerdings keine Mehrheit.

Zuvor hatte zudem eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses der Länder für Diskussionen gesorgt, die eine Streichung der Zehnjahresfrist bei privaten Immobilienverkäufen zugunsten einer dreijährigen Eigennutzung vorgeschlagen hatte.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein warnte vor einer solchen Verschärfung und sprach von einer Strafsteuer für die private Altersvorsorge. Der Vorschlag des Ausschusses wurde jedoch nicht in die offizielle Stellungnahme der Länderkammer übernommen.

Neuverteilung der Gewerbesteuer bei Rechenzentren befürwortet

Zustimmung signalisierten die Länder hingegen bei den Plänen zur Reform der Gewerbesteuerzerlegung für Rechenzentren. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag, die Steuereinnahmen künftig vor allem nach dem tatsächlichen Energieverbrauch statt wie bisher nach den gezahlten Arbeitslöhnen auf die Kommunen aufzuteilen. Gleichzeitig drängen die Länder darauf, im Gesetzgebungsverfahren verbleibende Umgehungsmöglichkeiten und Lücken konsequent zu schließen.

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Grundfreibeträge und Eckwerte bleiben unbeanstandet

Zahlreiche Kernpunkte der Steuerreform passierten die Länderkammer ohne Einwände. So erhebt der Bundesrat keine Einwände gegen die schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Auch der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro auf 1.430 Euro stimmten die Länder zu.

Ebenfalls unbeanstandet blieben die Anhebungen beim Kinderfreibetrag von 9.756 Euro über 10.056 Euro im Jahr 2027 auf 10.236 Euro im Folgejahr 2028 sowie beim Kindergeld, das von 259 Euro je Kind und Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 und schließlich 272 Euro im Jahr 2028 steigen soll.

Zudem hat der Bundesrat keine Einwände gegen die Anpassungen bei den Spitzensteuersätzen erhoben, die einen Steuersatz von 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro sowie eine neue Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorsehen.

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