Steuerreform, Kabinett

Steuerreform 2027: Kabinett plant 10 Milliarden Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium plant eine umfassende Einkommensteuerreform mit höheren Freibeträgen und Kindergeld, während die Reichensteuer steigt. Kritik kommt von Ökonomen.

Steuerreform 2027: Entlastung von 10 Milliarden Euro geplant
Eine professionelle Aufnahme einer Person im Business-Outfit in einem modernen Büro mit Blick auf eine Stadt bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium hat am 18. August 2026 den Referentenentwurf für ein neues Einkommensteuerreformgesetz 2027 veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, wirtschaftliche Wachstumspotenziale zu heben und die Beschäftigung in Deutschland zu sichern.

Das Paket sieht umfangreiche steuerliche Anpassungen vor, die ab dem kommenden Jahr wirksam werden sollen. Insgesamt wird ein Entlastungsvolumen von jährlich bis zu 10 Milliarden Euro angestrebt, wobei die Nettoentlastung für das Jahr 2027 mit 3 Milliarden Euro und für 2028 mit 7 Milliarden Euro kalkuliert wird.

Stufenweise Anhebung von Freibeträgen und Kindergeld

Ein Kernpunkt der Reform ist die Anhebung steuerlicher Basiswerte, um insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu stärken. Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis zum Jahr 2028 sukzessive auf 12.900 Euro steigen.

Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen, das im Jahr 2027 zunächst auf 267 Euro und im darauffolgenden Jahr auf 272 Euro angehoben werden soll. Auch für Erwerbstätige sieht der Entwurf Verbesserungen vor: So soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro steigen.

In einer Beispielrechnung des Ministeriums würde eine Familie mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro durch die Maßnahmen im Jahr 2028 über rund 600 Euro mehr verfügen.

Zudem sollen ab dem 1. Januar 2027 Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu einem Grundlohn von 75 Euro pro Stunde steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, während die Grenze bisher bei 50 Euro lag. Die Regelungen für Nachtarbeitszuschläge bleiben hingegen unverändert bei einer Basis von 50 Euro.

Anpassungen bei der Besteuerung hoher Einkommen

Der Entwurf beinhaltet gleichzeitig eine stärkere steuerliche Belastung sehr hoher Einkommen sowie Anpassungen beim Spitzensteuersatz. Letzterer soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro mit 42 Prozent greifen.

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Bei der sogenannten Reichensteuer sieht das Finanzministerium neue Stufen vor: Ab einem Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro steigt dieser auf 47 Prozent. Die Verschärfung der Reichensteuer soll laut Entwurf Mehreinnahmen in Höhe von 2.6 Milliarden Euro generieren.

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungspakete sind weitere Maßnahmen geplant. So ist vorgesehen, den Handwerkerbonus auf 900 Euro abzusenken. Die Pauschalsteuer für Minijobs soll zudem auf 5 Prozent angehoben werden. Unverändert bleiben laut dem überarbeiteten Entwurf vom 19. August 2026 der Vereins-Freibetrag bei 5.000 Euro sowie die Freigrenze für Belegschaftsrabatte bei 1.080 Euro.

Kritik an mangelnder Berücksichtigung der kalten Progression

Trotz der angekündigten Entlastungssummen stößt der Referentenentwurf auf breite Kritik bei Wirtschaftsforschern und Verbänden. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) forderten ein deutlich höheres Entlastungsvolumen von mindestens 15 Milliarden Euro und kritisierten, dass die kalte Progression im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend ausgeglichen werde. Auch Ifo-Präsident Clemens Fuest bewertete die Reform kritisch und bezeichnete sie als nicht ausreichend wachstumsfreundlich.

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Innerhalb der politischen Landschaft wird das Vorhaben ebenfalls kontrovers diskutiert. Vertreter der CDU, der Grünen, der Linken und der AfD sowie der Bund der Steuerzahler und verschiedene Wirtschaftsverbände äußerten Bedenken an der Ausgestaltung der Reform.

SPD-Chef Lars Klingbeil verteidigte den Entwurf gegen die Kritik der Union und betonte, dass der Schwerpunkt der jährlichen 10 Milliarden Euro schweren Entlastung auf kleinen und mittleren Einkommen liege. Er verwies zudem darauf, dass Vertreter der Union im Koalitionsausschuss an den zugrunde liegenden Entscheidungen beteiligt gewesen seien.

Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am 2. September 2026 abschließend mit dem Entwurf befassen und diesen verabschieden.

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