Steuerreform 2027: Kabinett beschließt 10-Milliarden-Entlastung
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Das umfassende Reformpaket sieht eine jährliche Entlastung der Steuerzahler in Höhe von 10 Milliarden Euro vor, wobei die volle Wirkung der Maßnahmen für das Jahr 2028 angestrebt wird.
Neben Anpassungen bei den Grundfreibeträgen und dem Kindergeld umfasst der Entwurf jedoch auch Verschärfungen für Bezieher hoher Einkommen sowie Änderungen bei der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen.
Anpassungen bei Grundfreibeträgen und Familienleistungen
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die sukzessive Anhebung steuerlicher Freibeträge. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Auch Familien sollen durch das Maßnahmenpaket finanziell unterstützt werden.
Der Kinderfreibetrag wird laut den Plänen der Bundesregierung im Jahr 2027 auf 10.056 Euro angehoben und soll im darauffolgenden Jahr einen Wert von 10.236 Euro erreichen.
Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen. Dieses soll im Jahr 2027 zunächst auf 267 Euro und im Jahr 2028 auf 272 Euro steigen. Ergänzend dazu sieht der Entwurf eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.430 Euro für das Jahr 2027 vor.
Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, soll im gleichen Zeitraum auf ein zu versteuerndes Einkommen von 70.600 Euro angepasst werden.
Höhere Belastungen für Spitzenverdiener und Minijobs
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Während weite Teile der Bevölkerung entlastet werden sollen, sieht der Gesetzentwurf für Bezieher sehr hoher Einkommen eine stärkere steuerliche Beteiligung vor. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent soll bereits ab einer Einkommensgrenze von 250.000 Euro greifen; bisher lag dieser Schwellenwert bei 277.826 Euro.
Zusätzlich soll eine neue Steuerstufe für sehr hohe Einkommen eingeführt werden. Diese sogenannte Superreichensteuer sieht einen Steuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro vor.
Auch im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sind Änderungen geplant. Die Pauschsteuer für Minijobs soll ab dem Jahr 2027 von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden.
Kürzungen beim Handwerkerbonus und Kritik der Verbände
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft den Handwerkerbonus. Hier sieht der Entwurf des Bundeskabinetts eine Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit vor. Ab dem Jahr 2027 soll der Förderanteil von 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von 1.200 Euro auf 900 Euro herabgesetzt.
Diese Pläne stoßen auf deutliche Kritik. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) warnen vor einer Zunahme der Schattenwirtschaft in einem Umfang von bis zu einer Milliarde Euro jährlich. Der Verband Wohneigentum bemängelt zudem eine Doppelbelastung für Immobilienbesitzer, da gleichzeitig Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) drohten.
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Bewertung der Gesamtwirkung und weiteres Verfahren
Obwohl das Paket eine Entlastung von 10 Milliarden Euro pro Jahr verspricht, weisen Juristen darauf hin, dass die tatsächliche Nettoentlastung geringer ausfallen könnte. Durch verschiedene Maßnahmen zur Gegenfinanzierung im Umfang von 5 Milliarden Euro halbiere sich der Effekt faktisch.
Kritisiert wird zudem, dass ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression im aktuellen Entwurf fehle. Von den spezifischen Verschärfungen bei den Spitzensteuersätzen seien schätzungsweise 140.000 Menschen betroffen, was etwa 0,3 Prozent der Steuerpflichtigen entspricht.
Das Reformpaket stellt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein geltendes Recht dar. Der Entwurf muss im nächsten Schritt die parlamentarischen Hürden im Bundestag und im Bundesrat nehmen, bevor die Änderungen wie geplant in Kraft treten können.
