Steuerreform, Maßnahmen

Steuerreform 2027: 34 Maßnahmen mit höheren Freibeträgen ab Januar

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 10:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Steuerreformpaket der Bundesregierung bringt höhere Freibeträge und eine Digitalisierung der Steuererklärung. Steigende Sozialabgaben könnten Entlastungen jedoch schmälern.

Steuerreform 2027: Höhere Freibeträge und neue Krypto-Regeln
Steuerreform - Eine Nahaufnahme eines digitalen Steuerformulars mit Zahlen und Grafiken, einem Taschenrechner und einem Stift, die Steuerreform symbolisieren. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernpunkte sind höhere Freibeträge, eine Anpassung der Einkommensteuer und die Digitalisierung des Steuerverfahrens. Die meisten Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Doch steigende Sozialversicherungsbeiträge und höhere Sondersteuern sorgen bereits für Diskussionen. Wie viel Netto vom Brutto wirklich bleibt, ist umstritten.

Höhere Freibeträge, neue Tarifgrenzen

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt schrittweise an. Liegt er 2026 noch bei 12.348 Euro, sollen es 2028 bereits 12.900 Euro sein. Auch das Kindergeld erhöht sich – auf monatlich 272 Euro. Der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.430 Euro) werden ebenfalls angehoben.

Der Spitzensteuersatz greift künftig ab 70.600 Euro Einkommen. Zur Gegenfinanzierung verschärft die Regierung die Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Die Entlastungen werden auf rund zehn Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Digitale Steuererklärung kommt

Ein zentraler Punkt der Reform: die automatisch vorausgefüllte Steuererklärung. Sie soll den Aufwand für Bürger deutlich reduzieren. Unternehmen wiederum sollen ihre Steuernummer künftig innerhalb von vier Wochen erhalten.

Bereits zum 1. Juli 2026 wurden Anpassungen im Vorsteuerverfahren und bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen umgesetzt. Solche Prüfungen brachten 2025 ein Mehrergebnis von rund 1,69 Milliarden Euro. Die Finanzverwaltung setzt dabei verstärkt auf digitale Verfahren.

Krypto-Besteuerung wird umgestellt

Das Bundeskabinett beschloss am 6. Juli 2026 eine Neuausrichtung der Krypto-Besteuerung. Ab 2027 werden Gewinne aus Kryptowerten wie Kapitalerträge besteuert: 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 Prozent). Die bisherige einjährige Haltefrist für steuerfreie Veräußerungen entfällt.

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Eine Verlustverrechnung ist künftig nur noch mit Gewinnen aus vergleichbaren Anlageformen wie Aktien, ETFs oder Fonds möglich.

Überstunden-Zuschläge: Noch keine Einigung

Die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist noch nicht in Kraft. Ein Entwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz saw vor, Zuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei zu stellen. Stand Juli 2026: keine Umsetzung. Bisher bleiben nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Kritik: Entlastung frisst Sozialbeiträge

Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) warnen: Die steuerlichen Entlastungen könnten durch steigende Sozialversicherungsbeiträge kompensiert oder sogar übertroffen werden. Besonders der prognostizierte Rentenbeitragssatz von 19,9 Prozent im Jahr 2028 belaste mittlere und höhere Einkommen.

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Ein Single mit 4.000 Euro Brutto kann 2027 mit einem Plus von etwa 60 Euro rechnen. Bei 6.500 Euro Brutto droht trotz Steuerreform eine Netto-Minderung von rund 383 Euro. Familien profitieren laut Analyse primär durch das höhere Kindergeld. Die kalte Progression werde für viele Arbeitnehmer nicht vollständig ausgeglichen.

Arbeitsrecht: Befristungen verlängert, Krankschreibung verschärft

Flankierend zur Steuerreform sind Eingriffe ins Arbeitsrecht geplant. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll auf bis zu 48 Monate verlängert werden können. Bei Krankmeldungen entfällt die telefonische Krankschreibung – eine ärztliche Bescheinigung ist bereits ab dem ersten Tag nötig.

Für Hochverdiener ab rund 177.450 Euro Einkommen ist eine lockerung des Kündigungsschutzes im Gespräch. Ergänzt wird das durch steuerlich begünstigte Abfindungen bei schnellem Wiedereinstieg. Ziel: Fehlanreize abbauen und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

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