Steuerreform, Milliarden

Steuerreform 2027: 10 Milliarden Euro Entlastung für Beschäftigte

06.07.2026 - 01:11:15 | boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt ein Reformpaket mit Steuererleichterungen für Ehrenamtliche und Rettungsdienste, das ab 2027 greifen soll.

Ehrenamts-Reform: Steuerentlastungen und Bürokratieabbau ab 2027
Steuerreform - Hände von Freiwilligen, die Spendenkartons sortieren, im Hintergrund ein unscharfes Gemeinschaftszentrum. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein umfassendes Reformpaket aus dem Koalitionsausschuss vom 2. Juli soll steuerliche Erleichterungen bringen und Bürokratie abbauen. Doch nicht alle Maßnahmen stoßen auf Zustimmung.

Weichenstellungen im Rettungsdienst

Bereits im Mai hatten die DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg auf den Koalitionsvertrag der Landesregierung Bezug genommen. Die Verbände lobten darin die strategische Ausrichtung in den Bereichen Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz und Ehrenamt. Besonders Pflege und digitale Teilhabe seien als Zukunftsfelder richtig identifiziert worden.

Gleichzeitig mahnten die Verbände eine verlässliche Finanzierung an. Nur mit ausreichenden Mitteln lasse sich die hohe Qualität im Rettungsdienst dauerhaft sichern. Das Ehrenamt stoße in einigen Regionen bereits an Belastungsgrenzen – wie Berichte über die ehrenamtliche Tierpflege im Norden Deutschlands zeigen.

Steuerliche Entlastungen ab 2027

Das Reformpaket von CDU, CSU und SPD enthält konkrete steuerliche Maßnahmen. Bundesfinanzminister Klingbeil hob Anfang Juli die geplante Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen hervor. Das entlastet besonders Beschäftigte im Schicht- und Wochenenddienst – also auch viele Helfer bei Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten.

Ab Januar 2027 soll eine Einkommensteuerreform mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro greifen. Die Eckpunkte:

  • Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf 12.900 Euro
  • Das Kindergeld wird schrittweise auf 272 Euro monatlich angehoben
  • Die Reichensteuer steigt: ab 250.000 Euro auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent
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Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gibt jedoch zu bedenken: Die kalte Progression werde nicht vollständig ausgeglichen. Für Familien mit zwei mittleren Einkommen prognostizieren Experten eine jährliche Entlastung zwischen 630 und 680 Euro.

Kürzung beim Handwerkerbonus

Doch das Paket bringt auch Verschärfungen. Der Handwerkerbonus nach § 35a EStG wird gekürzt: Der Fördersatz für Arbeitskosten sinkt von 20 auf 15 Prozent. Der maximale jährliche Steuerbonus fällt damit von 1.200 auf 900 Euro. Wirtschaftsvertreter warnen vor einem Anstieg der Schwarzarbeit bei Instandsetzungsmaßnahmen.

Auch bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es eine Verschärfung: Künftig soll die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Betriebe können zwar im Einzelfall abweichen, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung stößt bei Verbänden jedoch auf Kritik.

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Bürokratieabbau als Gegenpol

Die Bundesregierung plant gleichzeitig, den administrativen Aufwand zu reduzieren. Ein zentrales Element: die automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung. Sie soll Prozesse für Steuerpflichtige deutlich vereinfachen.

Bundeskanzler Merz kündigte zudem für Juli einen Aktionsplan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Ziel sei es, die Effizienz staatlicher Transfersysteme zu erhöhen. Ob das den Organisationen vor Ort tatsächlich hilft, bleibt abzuwarten.

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