Steuerkontrolle Polen: JPK CIT-Pflicht für Millionen Firmen ab 2027
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 18:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mit der schrittweisen Einführung des Standard Audit File für die Körperschaftsteuer (JPK CIT) müssen Firmen ihre Buchhaltungsdaten künftig in einem strukturierten Format bereitstellen. Das ermöglicht dem Fiskus tiefe Einblicke in Kostenstrukturen und Verrechnungspreise.
Experten raten Unternehmen, die kommenden Monate für Testläufe und Systemanpassungen zu nutzen. Besonders die geforderten Datenfelder zu Verrechnungspreisen und Anlagevermögen sind komplex und zeitintensiv umzusetzen.
Schrittweise Einführung bis 2027
Die Abgabepflicht für JPK CIT-Dateien erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße. Ab 2025 müssen Großunternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro die Daten übermitteln. 2026 folgen Firmen, die bereits monatliche JPK-Mehrwertsteuererklärungen abgeben.
Für die breite Masse der Steuerpflichtigen greift die Regelung ab 2027. Die erste Einreichungsfrist endet am 31. Juli 2027. Der Fiskus nutzt die Daten gezielt zur Prüfung von Quellensteuern (WHT), Forschungs- und Entwicklungs-Anreizen sowie der sogenannten IP-Box.
Effektive Steuerlast steigt deutlich
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Parallel zu den höheren Anforderungen wächst die reale Steuerbelastung für große börsennotierte Unternehmen. Obwohl der nominale Körperschaftsteuersatz (CIT) bei 19 Prozent liegt, erreichte die effektive Belastung 2024 durchschnittlich 33 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg: 2022 lag der Wert bei 28 Prozent, 2023 bei 30 Prozent.
Besonders betroffen sind Unternehmen mit inländischem Kapital. Deren effektiver Steuersatz liegt mit 34 Prozent drei Prozentpunkte über dem von ausländischen Firmen. Im OECD-Steuerwettbewerbsindex belegt Polen aktuell nur Platz 35 von 38 untersuchten Staaten. Viele Unternehmen kritisieren zudem die mangelnde Stabilität der Steuergesetzgebung und den hohen Bürokratieaufwand.
Erleichterungen und neue Regeln
Trotz der Digitalisierung gibt es punktuelle Erleichterungen. Der Direktor der nationalen Finanzinformation (KIS) änderte eine frühere Auslegung: Polnische Unternehmen müssen Abrechnungen ausländischer Betriebsstätten nicht zwingend in die JPK-Dateien aufnehmen, sofern diese Standorte eigene Bücher im Ausland führen. Eine gegenteilige Interpretation aus dem Herbst 2025 wurde damit zurückgenommen.
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Auch für Unternehmen mit „estnischer Körperschaftsteuer“ stehen Änderungen bevor. 2026 endet für die erste Gruppe, die dieses Modell bei seiner Einführung 2022 wählte, der vierjährige Zeitraum. Eine automatische Verlängerung ist zwar vorgesehen. Das Finanzministerium plant für 2027 aber Anpassungen bei der Definition von verdeckten Gewinnen und nicht betriebsnotwendigen Ausgaben.
Dokumentationspflichten für alle
Neben Großunternehmen müssen auch kleinere Akteure auf eine ordnungsgemäße Dokumentation achten. Polnische Steuerresidenten mit US-amerikanischen LLC-Beteiligungen brauchen zwar keine Vollbuchhaltung. Kontoauszüge und Rechnungen müssen sie aber lückenlos archivieren und Einkünfte zum jeweiligen Kurs der Nationalbank (NBP) des Vortages umrechnen.
Für aktive Umsatzsteuerzahler bleibt zudem die Pflicht zu Nullmeldungen (JPK_V7) bestehen – selbst wenn in einem Zeitraum keine Transaktionen stattfanden. Die Übermittlung erfolgt elektronisch per qualifiziertem Ausweis oder speziellen Vertrauensprofilen.
