Steuerfreibetrag, Euro

Steuerfreibetrag 2.000 Euro: Rentner sollten Bescheide anpassen

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bund der Versicherten empfiehlt Rentnern mit Zuverdienst, ihre Steuervorauszahlungen anzupassen, um von neuen Freibeträgen zu profitieren.

Aktivrente: BVL rät zur Anpassung der Steuervorauszahlungen
Ein älterer Arbeitnehmer prüft konzentriert Steuerunterlagen an einem Schreibtisch im Homeoffice. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bund der Versicherten (BVL) hat eine offizielle Empfehlung für Erwerbstätige im Rentenalter herausgegeben. Bezieher der sogenannten Aktivrente sollten demnach die zeitnahe Anpassung ihrer Einkommensteuervorauszahlungsbescheide prüfen und beantragen. Hintergrund sind neue steuerliche Regelungen, die von den Finanzbehörden bei den laufenden Vorauszahlungen nicht automatisch berücksichtigt werden, was zu einer temporären finanziellen Mehrbelastung für die Betroffenen führen kann.

Steuerfreie Zuverdienstmöglichkeiten seit Jahresbeginn

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze wurden bereits im Verlauf der letzten Monate deutlich angepasst. Seit Beginn des laufenden Jahres profitieren Bezieher der Aktivrente von einer signifikanten Steuererleichterung: Wer über die reguläre Altersgrenze hinaus einer Beschäftigung nachgeht, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Weiterarbeit im Rentenalter attraktiver zu gestalten und Fachkräfte länger im Arbeitsprozess zu halten. Die Befreiung bezieht sich dabei spezifisch auf Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und dennoch weiterhin Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen.

Fehlende Automatismen bei den Finanzämtern

Trotz der geltenden steuerfreien Beträge weist der BVL darauf hin, dass die Finanzämter die festgesetzten Vorauszahlungen für die Einkommensteuer in der Regel nicht von Amts wegen anpassen. Da die Vorauszahlungen oft auf Basis der Einkommensdaten aus den Vorjahren berechnet wurden – als die neuen Freibeträge noch nicht galten –, fallen diese derzeit für viele Rentner zu hoch aus.

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Der Verband betont, dass ein Tätigwerden der Steuerpflichtigen erforderlich ist. Ohne einen expliziten Antrag auf einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid bleiben die monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen auf dem alten, höheren Niveau. Eine Korrektur würde in diesem Fall erst sehr viel später erfolgen.

Liquiditätsvorteil durch zeitnahe Beantragung

Die Empfehlung des BVL richtet sich an alle Bezieher der Aktivrente, die derzeit Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Der Verband warnt davor, die Anpassung aufzuschieben. Ohne einen neuen Bescheid erfolgt eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern erst im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2026. Da diese Steuererklärungen in der Regel erst im Jahr 2027 bearbeitet werden, müssten die Betroffenen über einen langen Zeitraum auf die Rückzahlung ihrer Mittel warten.

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Durch die Beantragung eines angepassten Bescheids können Steuerpflichtige ihre laufende Liquidität sichern. Anstatt dem Finanzamt faktisch ein zinsloses Darlehen bis zum Jahr 2027 zu gewähren, verbleibt das monatlich steuerfrei verdiente Einkommen unmittelbar zur freien Verfügung bei den Rentnern. Experten raten dazu, die Anpassung unter Verweis auf die neuen Freibeträge der Aktivrente schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzufordern.

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