Steuerfalle, Kommunen

Steuerfalle für Kommunen: Neue Haftungsregeln bei Umsatzsteuer

04.05.2026 - 19:58:55 | boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium erweitert die Sekundärhaftung auf öffentliche Auftraggeber. Kommunen drohen Nachzahlungen bei abgetretenen Forderungen.

Steuerfalle für Kommunen: Neue Haftungsregeln bei Umsatzsteuer - Foto: über boerse-global.de
Steuerfalle für Kommunen: Neue Haftungsregeln bei Umsatzsteuer - Foto: über boerse-global.de

Ab sofort drohen Städten und Gemeinden empfindliche Nachzahlungen, wenn sie abgetretene Forderungen erhalten.

Die neue Verwaltungsanweisung vom 30. April 2026 schließt eine jahrelange Grauzone. Bislang waren öffentliche Einrichtungen bei vielen Aktivitäten von der sogenannten Sekundärhaftung nach § 13c UStG ausgenommen. Das ändert sich nun grundlegend.

Anzeige

Umsatzsteuer-Falle: Diese Fehler kosten Selbstständige und Unternehmer jedes Jahr tausende Euro. Ein kostenloser Steuer-Ratgeber zeigt, wie Sie Voranmeldungen korrekt abgeben und teure Nachzahlungen vermeiden. Kostenlosen Umsatzsteuer-Ratgeber jetzt herunterladen

Was die neue Regelung bedeutet

Im Kern geht es um folgendes Szenario: Eine Kommune erhält eine abgetretene Forderung – etwa von einem Dienstleister, der seine Rechnung an eine Bank verkauft hat. Zahlt der ursprüngliche Rechnungssteller die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt, kann künftig die Kommune haftbar gemacht werden.

Das Bundesfinanzministerium hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend ergänzt. Konkret wurde in Abschnitt 13c.1 ein neuer Satz eingefügt, der klärt: Öffentliche Auftraggeber, die als Unternehmer im Sinne des § 2b UStG handeln, unterliegen denselben Haftungsrisiken wie private Unternehmen.

Die Übergangsfrist läuft ab

Hintergrund ist die schleichende Angleichung des öffentlichen Sektors an die normale Besteuerung. Mit der Einführung des § 2b UStG wurde festgelegt, wann Behörden als Unternehmer gelten – etwa bei der Müllabfuhr, der Wasserversorgung oder der Vermietung von Gewerbeflächen.

Die Übergangsfristen für diese Neuregelung sind inzwischen weitgehend abgelaufen. Tausende öffentliche Dienstleistungen sind damit steuerpflichtig geworden. Die neue Haftungsregel zieht nun die Konsequenzen daraus.

Anzeige

Was viele Gewerbetreibende und Verantwortliche über das Umsatzsteuergesetz nicht wissen, kann bei Betriebsprüfungen teuer werden. Dieser kostenlose Download klärt auf, wie Sie steuerliche Risiken minimieren und Prüfungen rechtssicher bestehen. Gratis-Report zur Umsatzsteuer-Sicherheit sichern

Das Ministerium hat zudem klargestellt: Die alten, großzügigeren Ausnahmeregelungen gelten nur noch für Zeiträume, in denen die öffentliche Stelle noch nach altem Recht besteuert wurde. Für alle „offenen Fälle“ und künftige Transaktionen greifen die strengeren Standards.

Doppelte Herausforderung für Kämmerer

Die Lage wird durch ein weiteres BMF-Schreiben vom Januar 2026 komplizierter. Damals ging es um sogenannte Symbolbeträge – etwa die Verpachtung eines Schwimmbads für einen Euro. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden: Wenn die Gebühr in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten steht, fehlt es an einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Das könnte die Unternehmereigenschaft entfallen lassen.

Doch Vorsicht: Wer keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, entgeht zwar der Haftung nach § 13c – kann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für öffentliche Kassen entsteht so ein schmaler Grat zwischen Steuerpflicht und Steuerfreiheit.

Was jetzt zu tun ist

Steuerberater empfehlen öffentlichen Auftraggebern dringend, ihre internen Prozesse zu überprüfen. Ein wirksames Tax Compliance Management System wird zur Pflicht. Konkret bedeutet das:

  • Jede eingehende Zahlung muss darauf geprüft werden, ob sie auf einer abgetretenen Forderung beruht
  • Die Umsatzsteuer-Identifikation des ursprünglichen Leistungserbringers ist zu dokumentieren
  • Dienstleister sollten auf ihre Zahlungsmoral bei der Umsatzsteuer überprüft werden

Die Finanzämter werden die neuen Regeln genau im Blick behalten. Denn die Vorschrift des § 13c räumt den Behörden kein Ermessen mehr ein – sie müssen die Sekundärhaftung durchsetzen.

Ausblick

In den kommenden Monaten werden die Kommunalverbände voraussichtlich aktualisierte Leitlinien für ihre Mitglieder veröffentlichen. Bis dahin gilt: Wer als öffentlicher Auftraggeber abgetretene Forderungen erhält, muss doppelt prüfen, ob die darin enthaltene Umsatzsteuer auch tatsächlich abgeführt wird. Sonst droht bares Geld aus der Stadtkasse.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69278231 |