Steuererklärung: Neue MeinELSTER+-App für 11,5 Millionen ab Juli
03.07.2026 - 00:48:28 | boerse-global.de
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat ihre Vordrucke aktualisiert und den digitalen Zugang zur Steuererklärung vereinfacht. Seit dem 1. Juli 2026 steht die neue App MeinELSTER+ bereit.
Ein-Klick-Steuererklärung für Millionen
Die App ermöglicht eine sogenannte Ein-Klick-Steuererklärung. Das Angebot richtet sich an rund 11,5 Millionen Bürger bundesweit – vor allem ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner.
Die Anwendung nutzt bereits beim Finanzamt vorhandene Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen. Daraus erstellt sie automatisch einen Erklärungsvorschlag.
Finanzministerin Doris Ahnen bezeichnete die Entwicklung als „neuen Standard für die digitale Bürgerfreundlichkeit“. Experten mahnen jedoch zur Vorsicht.
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Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater weisen darauf hin: Die App berücksichtigt keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Wer Einkünfte aus Vermietung oder Zusatzeinkommen hat, kann das Verfahren nicht nutzen. Nach der Übermittlung gilt die reguläre Einspruchsfrist von vier Wochen.
Kölner Finanzämter fusionieren
Parallel zur Digitalisierung treibt die Landesregierung strukturelle Veränderungen voran. Zum 1. Januar 2027 fusionieren sieben Kölner Finanzämter zum zentralen Finanzamt Köln.
Rund 1.500 Beschäftigte sollen durch gebündelte Fachkompetenzen Verfahren beschleunigen. Die Notwendigkeit zeigt ein Blick auf die Bearbeitungszeiten aus dem Jahr 2025.
Das Finanzamt Köln-West bearbeitete Erklärungen im Schnitt in 38,5 Tagen. Das Finanzamt Köln-Mitte benötigte etwa 61 Tage. Die bestehenden Standorte bleiben trotz Fusion erhalten. Bei Umzügen innerhalb der Stadtgrenzen entfällt künftig die Vergabe neuer Steuernummern.
Gericht stoppt Aussetzungszinsen
Das Finanzgericht Münster sorgte Anfang Juni 2026 für Aufsehen. Es gewährte vorläufigen Rechtsschutz gegen Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat für Zeiträume zwischen 2014 und 2018.
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Das Gericht hegt ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe für diese Jahre. Die Vollziehung wurde in voller Höhe ausgesetzt. Ein Verfahren ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig.
Neue Regeln für Bescheinigungen
Seit dem Frühjahr gelten neue Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Mit einem Schreiben vom 10. April 2026 wurden neue Muster für Ansässigkeitsbescheinigungen und Nachweise im Bau- und Gebäudereinigungsbereich eingeführt.
Die Dokumente werden maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift oder Dienstsiegel gültig. Ansässigkeitsbescheinigungen gelten ein Jahr, Baubescheinigungen maximal drei Jahre.
Für grenzüberschreitend tätige Unternehmer sind seit Anfang des Jahres digitale Nachweise im Vorsteuer-Vergütungsverfahren verpflichtend. Rechnungen und Einfuhrbelege müssen elektronisch über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern eingereicht werden. Für Beträge bis 250 Euro gelten Erleichterungen.
