Arbeitsrecht, Maßnahmen

Arbeitsrecht: 34 Maßnahmen spalten Arbeitgeber und Gewerkschaften

03.07.2026 - 01:02:03 | boerse-global.de

Bundesregierung beschließt Reformpaket mit 34 Maßnahmen, während Mahle, Mercedes und VW harte Sanierungen umsetzen.

Arbeitsrechtsreform und Autokrise: Neue Regeln für Betriebsräte
Arbeitsrecht - Zwei Geschäftsleute, einer Management, der andere Arbeitnehmervertretung, reichen sich über einem Konferenztisch die Hand. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein neues Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen sorgt für Diskussionen, während die Automobilbranche mit drastischen Sanierungen kämpft.

Reformen spalten die Sozialpartner

Am 2. Juli einigten sich CDU/CSU und SPD auf ein umfassendes Paket im Arbeitsrecht. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll bis Ende 2030 auf maximal 48 Monate ausgeweitet werden. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen.

Ein weiterer Knackpunkt: Der Kündigungsschutz für Gutverdiener wird gelockert. Betroffen sind Arbeitnehmer mit einer Jahresvergütung von über 177.450 Euro – das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze. Im Gegenzug gibt es Erleichterungen bei der Mitbestimmung im Bereich Künstliche Intelligenz. Auch die Umgehung der Unternehmensmitbestimmung durch Vorrats-Europäische Gesellschaften (SE) wird unterbunden.

Die Reaktionen fallen erwartbar aus. Arbeitgeberpräsident Dulger lobt den „überfälligen Kurswechsel“ und den geplanten Bürokratieabbau. Die IG Metall sieht eine Mischung aus positiven und negativen Aspekten. Verdi kritisiert scharf: Die Ausweitung der Befristungen, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag gehen der Gewerkschaft zu weit.

Mahle: Verzicht gegen Jobgarantie

In der Praxis zeigt sich das wahre Gesicht der Krise. Beim Automobilzulieferer Mahle einigten sich Geschäftsführung und Belegschaft am 2. Juli auf einen harten Verzichtsplan. Rund 4.000 Beschäftigte an den Standorten Stuttgart und Kornwestheim geben die Tariferhöhung 2026 sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld auf. Im Gegenzug erhalten sie einen Sonderkündigungsschutz bis Ende 2029. Hintergrund: sinkende Gewinne und Umsätze im Geschäftsjahr 2025.

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Mercedes und VW: Eskalation droht

Deutlich angespannter läuft es bei Mercedes-Benz und Volkswagen. Die IG Metall rief für den 3. Juli zu Protesten an mehreren Mercedes-Standorten auf, darunter Sindelfingen und Untertürkheim. Der Grund: Das Unternehmen will eine Sonderzahlung in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts auf das Jahr 2027 verschieben – betroffen sind rund 90.000 Mitarbeiter.

Bei Volkswagen in Baunatal sorgt ein angekündigter Sparkurs für helle Aufregung. Betriebsratschef Carsten Büchling spricht von einem „Kommunikationsdesaster“ der Konzernleitung. Weltweit könnten bei VW bis 2030 bis zu 100.000 Stellen wegfallen. Der Aufsichtsrat entscheidet am 9. Juli über die weiteren Pläne.

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Gerichte stärken Betriebsräte

Neben den politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen sorgt auch die Rechtsprechung für Klarheit. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Mai: Eine ausländische Fluggesellschaft darf die Dienstpläne ihrer am Standort BER stationierten Piloten nicht ohne den örtlichen Betriebsrat festlegen. Der Stationierungsort gilt als betriebsratsfähiger Betriebsteil.

Auch die Anforderungen an Einigungsstellen werden klarer. Vor deren Anrufung müssen ernsthafte Verhandlungen stattgefunden haben. Ausnahmen gibt es nur, wenn Verhandlungen erkennbar aussichtslos sind oder eine Seite blockiert. In der Praxis bleibt die professionelle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat der entscheidende Faktor – besonders in Zeiten des Umbruchs.

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