Steuererklärung, Frist

Steuererklärung 2025: Frist 31. Juli – Umsatzsteuer bereits am 29.

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 02:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bis 31. Juli 2025 müssen Steuererklärungen abgegeben sein. Steuersoftware gibt es aktuell stark rabattiert, während der Staat auf Automatisierung setzt.

Steuerfrist 2025: Rabatte auf Steuersoftware und neue Tools
Hände tippen auf einer Laptoptastatur, auf dem Bildschirm ist Steuersoftware zu sehen, im Hintergrund ein Kalender mit einer Frist. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bis zum 31. Juli 2026 müssen Steuererklärungen für 2025 beim Finanzamt sein. Wer noch nicht abgegeben hat, sollte langsam aktiv werden – besonders bei der Umsatzsteuer, die bereits am 29. Juli fällig wird.

Rabatte kurz vor knapp

Die Handelsplattformen reagieren: Seit dem 11. Juli gibt es WISO Steuer 2026 mit bis zu 51 Prozent Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung. Das Programm läuft auf Windows, macOS und mobilen Geräten und bietet ein Schritt-für-Schritt-Interview, Vorjahresdaten-Übernahme und die direkte ELSTER-Übermittlung.

Viele Auszubildende und Studierende lassen sich das Geld entgehen. Dabei könnten sie im Schnitt mit rund 1.200 Euro Rückerstattung pro Jahr rechnen. Oft fehlt es an finanziellem Grundwissen oder der Kenntnis über die Antragsveranlagung.

Staat setzt auf Automatisierung

Parallel dazu wächst die Nutzung der staatlichen Plattform MeinELSTER+ auf rund 11,5 Millionen Anwender. Neue Funktionen wie digitaler Belegupload und automatisierte Berechnungen sollen den Prozess vereinfachen.

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In Hamburg zeigt sich, wohin die Reise geht: Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 22,8 Prozent der Einkommensteuerfälle vollständig maschinell bearbeitet. 83 Prozent der Erklärungen gehen elektronisch ein. Mit Projekten wie der „Steuererklärung mit einem Klick“ oder dem Pilotprojekt AMSEL testet die Verwaltung Verfahren, bei denen das Finanzamt auf Basis vorliegender Daten selbst Festsetzungsvorschläge erstellt.

Verspätung wird teuer

Wer die Fristen verpasst, zahlt drauf. Bei verspäteter Abgabe drohen automatische Verspätungszuschläge. Besonders im Blick: die Umsatzsteuererklärung 2025, die bereits am 29. Juli fällig wird.

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