Steuererklärung: 11,5 Millionen nutzen neue MeinELSTER+-App ab Juli
26.06.2026 - 05:39:56 | boerse-global.de
Rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige können dann die neue App MeinELSTER+ nutzen. Die Anwendung richtet sich an ledige Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Rentner.
Das System liefert eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025. Dafür greift es auf Daten von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen zu. Voraussetzung ist ein ELSTER-Konto – die Registrierung ist seit Ende März möglich.
Auch das Saarland zieht nach: Zum 1. Juli startet dort eine eigene App für die vorausgefüllte Steuererklärung. Die Maßnahmen sind Teil einer breiten Digitalisierungsstrategie, die Bürokratie für einfache Steuerfälle reduzieren soll.
Pendlerpauschale steigt – das bringt Milliarden
Für Arbeitnehmer bleibt die Absetzbarkeit von Werbungskosten entscheidend. Die durchschnittliche Steuererstattung lag zuletzt bei 1.172 Euro. Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro. Absetzbar sind Fortbildungen, Arbeitszimmer, Umzugskosten und Unfallkosten auf dem Arbeitsweg.
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Eine wesentliche Änderung gab es zum 1. Januar 2026: Die Pendlerpauschale beträgt nun 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die Entlastungswirkung: rund 1,1 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Ab 2027 sollen es jährlich 1,9 Milliarden Euro sein.
Gesundheitskosten absetzen – das sind die Regeln
Bei Gesundheitskosten gelten strenge formale Anforderungen nach § 33 EStG. Fitnessstudio-Kosten sind nur absetzbar, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Training unter qualifizierter Anleitung stattfindet. Auch Medikamente benötigen ein Rezept.
Fahrtkosten zu Arztbesuchen werden mit 0,30 Euro pro Kilometer veranschlagt. Allerdings gilt die zumutbare Belastungsgrenze: Sie liegt je nach Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent der Gesamteinkünfte. Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG umfassen Kosten für Ernährung, Kleidung und Wohnung.
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Fristen: Bis wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat großzügige Fristen. Für das Steuerjahr 2022 endet die Abgabefrist am 31. Dezember 2026. Danach verschieben sich die Termine: 2023 bis Ende 2027, 2024 bis Ende 2028, 2025 bis Ende 2029.
Wichtig: Der Bundesfinanzhof entschied im Oktober 2025, dass die Fünftelregelung nicht mehr auf Einmalzahlungen aus Direktversicherungen oder Pensionskassen mit Kapitalwahlrecht angewendet wird. Arbeitnehmer müssen entsprechende Anträge seit 2025 eigenständig in der Steuererklärung stellen.
EU vereinfacht Steuern – Mindestlohn steigt
Die EU-Kommission verabschiedete am 24. Juni 2026 ein Steuervereinfachungspaket für Unternehmen. Kernpunkt: die Abschaffung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Die Kommission erwartet jährliche Einsparungen von 8 Milliarden Euro, davon 3,3 Milliarden Euro durch reduzierte Verwaltungskosten.
Im Inland wurde der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro angehoben. Die Minijob-Grenze liegt nun bei monatlich 603 Euro beziehungsweise jährlich 7.236 Euro. Eine geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro scheiterte dagegen: Der Bundestag stimmte im April zu, der Bundesrat lehnte Mitte Mai ab. Die befürchteten Steuerausfälle von 2,8 Milliarden Euro entfallen damit.
