Steuererklärung: 1.200 Euro Rückerstattung bis 31. Juli abholen
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 05:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de
200 Euro jährlich. Sie reichen schlicht keine freiwillige Steuererklärung ein. Dabei ließen sich die Beträge oft mit wenig Aufwand holen – dank Werbungskosten, digitaler Tools und dem Verlustvortrag.
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Besonders werbungskostenintensive Posten drücken die Steuerlast. Dazu zählen Fahrtkosten, Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Computer sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag. Studierende können zudem den sogenannten Verlustvortrag nutzen: Ausgaben während des Studiums werden als Verluste festgestellt und mit späteren Einkünften verrechnet.
Auch Sonderausgaben lassen sich geltend machen, etwa Beiträge zur Krankenversicherung. KI-gestützte Apps und Portale wie MeinELSTER+ vereinfachen den Prozess inzwischen erheblich. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2026 endet regulär am 31. Juli 2026.
BAföG-Reform kommt später als erwartet
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Während Steuererstattungen eine private Entlastung bieten könnten, hinkt die staatliche Unterstützung hinterher. Die Bundesregierung hat sich nach einer Blockade im Bundesrat auf eine BAföG-Reform geeinigt – die Umsetzung erfolgt jedoch später als geplant. Die Wohnkostenpauschale steigt erst zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro.
Der Grundbedarf soll in zwei Schritten steigen: auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28, dann auf 563 Euro zum Sommersemester 2029. Positiv: Ab dem fünften Fachsemester entfällt der Leistungsnachweis, und die Antragstellung wird digital möglich. Das Studierendenwerk kritisierte die späte Umsetzung – Studierende müssten im Schnitt bereits 53 Prozent ihres Einkommens für Miete aufwenden.
Wohnen wird zum Luxusproblem
Die finanzielle Belastung durch hohe Mieten bleibt das zentrale Problem. In Metropolen wie München, Berlin oder Frankfurt liegen WG-Zimmer zwischen 600 und 800 Euro. Eine Studie von EY zeigt: Die Kombination aus hohen Lebenshaltungskosten, Schulden und Nebenjobs beeinträchtigt die akademische Leistungsfähigkeit.
Viele Betroffene berichten von enormem Zeitdruck. Die staatlichen Sätze decken die realen Kosten oft nicht. In der politischen Debatte wurde zudem die mangelnde Finanzbildung an Schulen thematisiert – viele junge Menschen kennen ihre Entlastungsmöglichkeiten schlicht nicht.
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Steuerreformen: Entlastung mit Haken
Ab 2027 plant die Bundesregierung weitere Anpassungen. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Trotz dieser nominalen Entlastungen warnen Experten vor realen Einbußen durch steigende Sozialabgaben.
Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der FAU Erlangen-Nürnberg zufolge könnten Singles mit einem Bruttoeinkommen ab 3.000 Euro monatlich ab 2028 weniger Netto zur Verfügung haben. Grund: Der Rentenbeitrag soll auf 19,9 Prozent steigen, und die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. Die steuerlichen Vorteile drohen so neutralisiert zu werden.
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