Steuerbehörden: Neue Regeln für KI-Training mit Bürgerdaten
01.06.2026 - 19:39:35 | boerse-global.deWährend immer mehr Unternehmen auf Künstliche Intelligenz setzen, kämpfen viele noch mit den neuen Pflichten zur elektronischen Rechnung. Und das Bundesfinanzministerium plant einen weitreichenden Schritt: Künftig sollen Steuerbehörden KI-Modelle mit echten Bürgerdaten trainieren dürfen.
KI-Revolution in der Buchhaltung: Von 9 auf 41 Prozent
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in deutschen Finanzabteilungen hat sich innerhalb eines Jahres mehr als vervierfacht. Branchendaten zufolge stieg die Nutzung von KI in der Buchhaltung von 9 Prozent im Jahr 2024 auf 41 Prozent im Jahr 2025. Aktuell nutzen 53 Prozent der befragten Fachleute KI bereits oder bereiten deren Einführung vor. Ganze 77 Prozent planen weitere Investitionen.
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Die Vorteile liegen auf der Hand: 37 Prozent der Anwender berichten von erheblichen Zeitersparnissen. Die Hauptanwendungsgebiete sind Dokumentenverarbeitung, Anomalieerkennung, Prognosen und Reporting. Ein echter Fortschritt – doch der Weg ist noch weit.
Wo der Schuh drückt
Eine Studie mit 207 Finanzvorständen aus dem D/A/CH-Raum, veröffentlicht am 31. Mai 2026, zeigt: Viele Unternehmen stehen erst am Anfang ihrer digitalen Reise. Weniger als die Hälfte nutzt KI für automatisierte Berichtskommentare. Ein Viertel der Organisationen hat keine klaren Richtlinien für den Einsatz großer Sprachmodelle.
Die größten Hürden? Begrenzte Budgets, fehlendes technisches Know-how und interne Widerstände gegen Veränderungen. Wer die Transformation erfolgreich meistert, setzt auf klare Digitalisierungsstrategien und hohe Datenqualität. Kein Wunder also, dass die Schere zwischen Vorreitern und Nachzüglern immer weiter auseinandergeht.
Steuerbehörden: KI-Training mit echten Bürgerdaten
Das Bundesfinanzministerium bereitet einen grundlegenden Wandel vor. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine Änderung der Abgabenordnung (§ 29c) vor: Finanzämter sollen künftig KI-Modelle mit echten, unveränderten Bürgerdaten trainieren dürfen. Bislang verhinderten datenschutzrechtliche Grundsätze zur Zweckbindung solche Praktiken.
Der Entwurf enthält jedoch eine wichtige Einschränkung: Die Daten müssen ein Jahr nach Abschluss der Entwicklungs- oder Prüfmaßnahme gelöscht werden. Die Politik betont zudem, dass KI lediglich als unterstützendes Werkzeug dient – die letztendliche Entscheidungsgewalt bleibt beim Menschen.
Parallel dazu plant die Bundesregierung eine deutliche Aufstockung der Forschungsförderung: Die jährliche steuerliche Forschungszulage für Unternehmen soll von 15 auf 25 Millionen Euro steigen. Ein starkes Signal für den Innovationsstandort Deutschland.
E-Rechnung: Ein Drittel der Firmen noch nicht bereit
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Doch die Realität sieht anders aus. Eine am heutigen Montag veröffentlichte Umfrage offenbart: Ein Drittel der Unternehmen hat noch keine einzige elektronische Rechnung versendet. Nur 25 Prozent fühlen sich vollständig auf den Umstieg vorbereitet.
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Besonders alarmierend: Rund 21 Prozent der Befragten erstellen Rechnungen weiterhin mit Word oder Excel. Und 63 Prozent geben zu, die aktuellen Regelungen nicht vollständig zu verstehen. Das dürfte spannend werden – denn die nächsten Fristen kommen schneller als gedacht:
- 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden können
- 2028: Die Pflicht gilt dann für alle B2B-Transaktionen
- 2030: Die EU-Initiative ViDA soll eine Echtzeit-Meldung von Umsatzsteuerdaten einführen
Digitaler Euro und neue ESG-Regeln
Auch im Bankensektor tut sich einiges. Mehr als 30 europäische Institute haben sich zum Qivalis-Konsortium zusammengeschlossen, um einen Euro-Stablecoin zu entwickeln. Ziel: weniger Abhängigkeit von nicht-europäischen Zahlungssystemen und KI-gestützte Zahlungsprozesse.
Große deutsche Banken wie die Deutsche Bank, DZ Bank und Helaba haben Interesse an der Pilotphase der EZB für den digitalen Euro bekundet. Geplant für 2027, könnte die Einführung bereits 2029 erfolgen.
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es dagegen eine Entlastung für kleinere Unternehmen. Das ESG-Omnibus-Paket der EU-Kommission vom März 2026 schreibt die CSRD-Berichtspflicht nur noch für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz vor. Bankenvertreter warnen jedoch: Dies könnte zu einem Mangel an Nachhaltigkeitsdaten für das Risikomanagement führen.
Sparkassen rüsten auf
Finanz Informatik, der IT-Dienstleister der Sparkassengruppe, investiert massiv in die digitale Zukunft. Der Umsatz stieg 2025 auf 2,69 Milliarden Euro – ein Plus von rund 120 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Das Unternehmen hat KI-gestützte Werkzeuge in seine Kernsysteme integriert und unterhält ein IT-Entwicklungsbudget von über 400 Millionen Euro. Ein klares Zeichen: Der digitale Wandel ist in vollem Gange – auch wenn manche noch schneller laufen müssten.
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