Stellenanzeigen: BAG verpflichtet Arbeitgeber zur Angabe des Arbeitszeitvolumens
18.06.2026 - 01:01:29 | boerse-global.de
Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Arbeitszeitvolumen muss genannt werden
Das BAG entschied im September 2025 (1 ABR 19/24): Interne Stellenanzeigen müssen zwingend das Arbeitszeitvolumen enthalten. Fehlt diese Angabe, gilt die Ausschreibung als nicht ordnungsgemäß. Das wirkt sich direkt auf die Wirksamkeit der gesamten Personalmaßnahme aus. Der Betriebsrat braucht vollständige Informationen, um über die Stelle entscheiden zu können.
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Digitale Bewerber-Tools sind erlaubt
Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt urteilte bereits 2022: Arbeitgeber können ihrer Unterrichtungspflicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz nachkommen, indem sie dem Betriebsrat Zugriff auf das Bewerbermanagement-Tool geben. Die Vorlage digitalisierter Unterlagen reicht aus – sofern der Zugriff auf alle relevanten Daten gewährleistet ist.
Teure Fehler bei Diskriminierung und Datenschutz
Das LAG Köln machte im Januar 2026 deutlich, was formale Fehler kosten: Eine Kanzlei musste 9.000 Euro Entschädigung an einen schwerbehinderten Juristen zahlen. Der Bewerber hatte seine Behinderung im Lebenslauf angegeben. Der spätere Abbruch des Verfahrens entband den Arbeitgeber nicht von der Haftung.
Zusätzlich verurteilte das Gericht die Kanzlei zu 500 Euro Schadensersatz nach der DS-GVO. Der Grund: Sie hatte den Bewerber gegoogelt, ohne ihn vorab zu informieren. Wer außerhalb der Bewerbungsunterlagen recherchiert, bewegt sich auf dünnem rechtlichem Eis.
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Transparenz bei Gehältern kommt
Die EU-Richtlinie 2023/970 verlangt: Bewerber müssen vor dem ersten Vorstellungsgespräch die Gehaltsspanne kennen. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind tabu. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen künftig Bericht erstatten. Deutschland ließ die Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni 2026 verstreichen – eine gesetzliche Neuregelung wird spätestens 2027 erwartet.
Der Bitkom fordert im Juni 2026 parallel dazu eine Entbürokratisierung bei Sicherheitsanforderungen, etwa bei den GAiN-Vorgaben des BSI. Im Fokus: Erleichterungen für Konzernstrukturen und die Anerkennung bestehender Zertifikate.
Skills statt Noten – und die Gefahr von Geister-Jobs
Die VW-Tochter Moia zeigt, wohin die Reise geht: Bei der Suche nach Personal für autonome Fahrzeuge zählen Zukunftskompetenzen wie Reaktionsfähigkeit – nicht formale Abschlüsse oder Noten.
Doch Vorsicht: Marktbeobachter warnen vor Geister-Jobs. Studien aus 2024 und 2025 schätzen, dass bis zu 21 Prozent der ausgeschriebenen Stellen gar nicht aktiv besetzt werden sollen. Unternehmen nutzen sie für Talent-Pipelines, Marktanalysen oder Budgetplanung. Das belastet den Bewerbermarkt. Einige Plattformen setzen daher im Sommer 2026 auf Video-Integration – authentische Einblicke sollen die Passgenauigkeit erhöhen.
