Spesenbetrug, Reisenden

Spesenbetrug: 26 Prozent der Reisenden reichen unzulässige Kosten ein

18.06.2026 - 06:19:28 | boerse-global.de

Umfrage zeigt: Jeder vierte deutsche Geschäftsreisende rechnet unerlaubte Spesen ab. Neue Steuerregeln und Strafurteile verschärfen die Lage.

Deutsche Spitzenreiter bei Spesenbetrug: 26% rechnen falsch ab
Spesenbetrug - Eine zerknüllte Quittung liegt auf einem dunklen Schreibtisch, während eine Hand einen Stift über eine Tabelle hält. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Eine aktuelle Umfrage enthüllt alarmierende Zahlen: 26 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden reichen regelmäßig unzulässige Spesen ein. Deutschland liegt damit im internationalen Vergleich an der Spitze – vor Frankreich (22 Prozent), Spanien (21 Prozent) und den USA (19 Prozent).

Die Studie des Marktforschungsinstituts Censuswide im Auftrag von Travel Perk befragte 8.000 Teilnehmer aus Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern in fünf Ländern. Die Ergebnisse zeigen ein systematisches Problem.

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Methoden der Manipulation

Die Umfrage schlüsselt das Fehlverhalten detailliert auf: 38 Prozent der Befragten reichten Kosten mehrfach ein. 34 Prozent machten die Auslagen eines Kollegen geltend. In 37 Prozent der Fälle wurden private Kosten abgerechnet.

Doch nicht alles ist böse Absicht: 30 Prozent der Betroffenen gaben an, es handele sich um Fehler oder Missverständnisse. Gleichzeitig fordern 44 Prozent der Reisenden legitime Auslagen nicht zurück – wegen verlorener Belege, zu geringer Beträge oder zu hohem Aufwand.

Steuergesetz 2026 bringt schärfere Regeln

Parallel zu diesen Befunden plant das Bundesfinanzministerium umfangreiche Änderungen. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 wurde Ende Mai vorgelegt.

Ab 2027 greift die Definition der ersten Tätigkeitsstätte bereits nach 24 statt bisher 48 Monaten. Für die Buchhaltung besonders relevant: Ab 2028 müssen Lohnsteuerbescheinigungen detaillierte Angaben zu Reisekosten und Dienstwagen enthalten. Zudem wird der Datenzugriff der Finanzbehörden auf die elektronische Buchhaltung gestärkt.

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Wenn aus falschen Angaben Strafrecht wird

Dass Unstimmigkeiten bei Reisekosten strafrechtliche Folgen haben, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom Januar 2026. Ein Vertriebsdirektor hatte seinem Arbeitgeber eine Pendelstrecke von 22 Kilometern angegeben – dem Finanzamt gegenüber aber 99 Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht.

Die Steuerfahndung deckte die Diskrepanz auf. Das Gericht wertete das Verhalten als vorsätzliche Steuerhinterziehung. Wegen der zehnjährigen Festsetzungsfrist konnten die Bescheide für die Jahre 2009 bis 2014 korrigiert werden.

Neue Gefahr: Phishing mit echten Buchungsdaten

Neben internen Risiken warnen Experten vor externen Angriffen. Analysen der Bitdefender Labs zeigen eine neue Qualität von Phishing via WhatsApp. Die Täter nutzen echte Buchungsdaten wie Hotelnamen und Reservierungsnummern aus Datenleaks.

Mindestens sechs aktive Kampagnen wurden in über zehn Ländern identifiziert – darunter Deutschland. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter sensibilisieren: Keine Links in Messengerdiensten anklicken, Hotels im Zweifel direkt kontaktieren.

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