Solarstrom-Weitergabe, Regeln

Solarstrom-Weitergabe: Neue Regeln für Quartiere ab Juni

16.06.2026 - 19:32:45 | boerse-global.de

Seit Juni 2026 erlaubt das EnWG vereinfachte Solarstromweitergabe im Quartier. Praxishürden und neue Gesetze prägen die Entwicklung.

Solarstrom teilen: Neue Regeln für Quartierslösungen ab Juni 2026
Solarstrom-Weitergabe - Ein modernes Wohnviertel mit Solarpaneelen auf den Dächern, beleuchtet von der Sonne, symbolisiert neue Regeln für Solarstrom. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juni 2026 gilt eine vereinfachte Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Quartiers. Die Neuregelung des Paragraphen 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) macht's möglich.

Hauseigentümer und Gemeinschaften dürfen überschüssige Energie jetzt über das öffentliche Verteilnetz an Nachbarn verkaufen. Der Clou: Betreiber solcher Modelle sind von den umfangreichen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Verteilnetzbetreiber müssen diese Prozesse technisch unterstützen. Eine gebietsübergreifende Ausweitung ist für Juni 2028 geplant.

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Netzbetreiber sehen Hürden

Trotz der neuen Rechtslage hakt es in der Praxis. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet die technische Umsetzbarkeit skeptisch. Fehlende intelligente Messsysteme und komplexe Abrechnungsverfahren bremsen den Rollout.

Auch die Kostenstruktur trübt die Euphorie: Solarstrom vom Erzeuger kostet etwa 10 Cent pro Kilowattstunde. Für den Nachbarn steigt der Preis durch Netzentgelte, Steuern und Gebühren auf rund 25 Cent. Eine Untersuchung von E3/DC an 110.000 Anlagen zeigt: 80 bis 90 Prozent des Solarstroms verbleiben im Ortsnetz. Das Potenzial für Mieter bleibt oft ungenutzt – über 80 Prozent der relevanten Haushalte warten noch auf Smart Meter.

Gebäudemodernisierungsgesetz sorgt für Unsicherheit

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt für zusätzliche Spannungen. Am 11. Juni 2026 absolvierte es seine erste Lesung im Bundestag. Es soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen und einen neuen Solarstandard vorsehen.

Kritisch diskutiert wird ein Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums: die Streichung der Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen. Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor gefährdeter Wirtschaftlichkeit und höherem Bürokratieaufwand für Kommunen. Verbände fordern verlässliche Förderbedingungen und stärkere Berücksichtigung von Quartierslösungen.

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Neue Regeln für Messwesen und Speicher

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde bereits im Frühjahr 2025 novelliert. Die Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme stiegen erstmals seit 2016 um durchschnittlich 30 Prozent. Für Anlagen zwischen 15 und 25 Kilowatt kletterten die Jahreskosten von 50 auf 110 Euro. Im Gegenzug gibt es neue Servicepflichten – etwa Verbrauchsdaten im 15-Minuten-Takt per App.

Fortschritte gibt es bei der Speicherregulierung. Die Bundesnetzagentur adressierte mit „MiSpeL“ eine wichtige Hürde: Bisher verloren Speicher ihre Förderfähigkeit für Grünstrom, wenn sie zeitweise Netzenergie zwischenspeicherten. Künftig haben Betreiber die Wahl zwischen exakter messtechnischer Abgrenzung und pauschaler Zuordnung der Strommengen.

Praxis zeigt: Regeln allein reichen nicht

Ein Pilotprojekt in Freiberg macht die Diskrepanz deutlich. Trotz moderater 19 Cent pro Kilowattstunde wird das Mieterstrommodell nur verhalten angenommen. In Kirchberg setzen Investoren deshalb auf dezentrale Lösungen ohne komplexe Netznutzung – etwa die Vollbestückung von Wohngebäuden mit Balkonkraftwerken.

Betreiber sollten zudem Haftungsrisiken im Blick behalten. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied im Frühjahr 2026: Wer Photovoltaikanlagen auf fremden Dächern betreibt, trägt grundsätzlich die Kosten für Abbau und Wiederinstallation bei Dachreparaturen – auch wenn eine Nutzungsänderung des Gebäudes die Sanierung auslöst.

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