Solaranlagen, Regeln

Solaranlagen: Neue Regeln für Netzanschluss ab 2027

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 08:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Regeln für Wind- und Solarparks: Ab 2027 drohen Ablehnungen in überlasteten Netzen, während die Einspeisevergütung ausläuft.

Energiewende: Kabinett plant Netzanschluss-Reform und neue Umlagen
Moderne Windkraftanlagen und Solarparks in einer deutschen Landschaft bei Sonnenaufgang mit Strommasten im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat Ende Juli einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Netzanschluss für erneuerbare Energien grundlegend neu regelt. Ab 2027 dürfen Netzbetreiber Anträge für neue Wind- und Solarparks in überlasteten Regionen ablehnen. Betroffen sind Gebiete, die offiziell als „kapazitätslimitiert“ eingestuft werden.

Kapazitätslimitierte Gebiete ab 2027

Die Einstufung erfolgt, wenn im Vorjahr mehr als fünf Prozent der dort erzeugten Energie wegen Netzengpässen abgeregelt werden mussten. Diese Einstufung gilt bis zu sechs Jahre und ist einmalig um anderthalb Jahre verlängerbar. Nach einer Analyse des Beratungsunternehmens Enervis könnten bei dieser Schwelle bereits heute rund 90 Landkreise betroffen sein.

Parallel sinken die Entschädigungszahlungen für Anlagenbetreiber, deren Stromproduktion gedrosselt wird. Bei Solaranlagen sind bis zu 20 Prozent des Jahresertrags vorgesehen, bei Windkraftanlagen 18 Prozent. Hintergrund sind die massiv gestiegenen Kosten für den sogenannten Redispatch – Eingriffe zur Netzstabilisierung. Die Kosten beliefen sich 2025 auf rund drei Milliarden Euro, 2014 waren es noch 188 Millionen.

Ende der staatlichen Einspeisevergütung

Zum 1. Januar 2027 soll die klassische Einspeisevergütung für neue Solaranlagen entfallen. Für maximal 36 Monate ist eine reduzierte Zahlung von höchstens 5,2 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Aktuell liegt der Satz für Anlagen bis 10 Kilowatt bei Teileinspeisung noch bei 7,7 Cent, für Volleinspeisung seit Anfang August bei 12,2 Cent.

Stattdessen wird die Direktvermarktung des erzeugten Stroms zur Pflicht. Branchenvertreter von Enpal, 1Komma5 und Octopus Energy warnen zudem vor der geplanten Wirkleistungsbegrenzung: Nur noch 50 Prozent der Anlagenleistung dürfen ins Netz eingespeist werden. Das könnte den wirtschaftlichen Betrieb von Speichersystemen behindern. Der Bundestag soll im September entscheiden.

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Neue Gebühren für „Prosumer“ ab 2029

Die Bundesnetzagentur plant außerdem eine Neugestaltung der Netzentgelte. Ab 2029 soll ein Grundpreisaufschlag für sogenannte Prosumer – Haushalte, die Strom verbrauchen und selbst produzieren – eingeführt werden. Der Aufschlag liegt zwischen 70 und 90 Prozent des regulären Grundpreises, gedeckelt auf maximal 100 Euro pro Jahr.

Die Behörde spricht von einer fairen Beteiligung an den Netzkosten. Stromlieferanten müssen ab April 2028 die Prosumer-Eigenschaft ihrer Kunden ausweisen. Ausgenommen bleiben lediglich Balkonkraftwerke. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) kritisiert das Vorhaben als mögliches Hindernis für die Energiewende. Die endgültige Festlegung wird für Ende 2026 erwartet.

Fokus auf Speicher und alternative Finanzierung

Experten sehen im Ausbau von Speicherkapazitäten einen Schlüssel für mehr Netzstabilität. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts könnten 80.000 Megawattstunden Batteriespeicher die jährlichen Stromsystemkosten um vier Milliarden Euro senken. Parallel setzt die Politik auf neue Gaskraftwerke: 2026 ist eine Ausschreibung über 11 Gigawatt geplant. Sie sollen bis 2031 ans Netz und ab 2045 auf Wasserstoff umgestellt werden.

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Die SPD fordert unterdessen eine grundlegende Reform der Netzkostenfinanzierung. Statt die Kosten auf die Strompreise umzulegen, solle der Netzausbau stärker öffentlich finanziert werden. Das könnte den Strompreis für Endverbraucher um 20 bis 30 Prozent entlasten. Aktuell machen die Netzentgelte in Deutschland rund 37 Milliarden Euro pro Jahr aus.

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