Senat beschließt Personalvertretungs-Reform: Mehr Gewerkschaftsrechte
24.06.2026 - 04:50:53 | boerse-global.de
Die Neuregelung zielt auf Digitalisierung, erweiterte Gewerkschaftsrechte und flexiblere Verfahren in der Landesverwaltung ab.
Am 23. Juni 2026 beschloss der Senat den von Finanzsenator Stefan Evers vorgelegten Referentenentwurf. Mit der Novelle reagiert das Land auf die veränderten Anforderungen der modernen Arbeitswelt. Ein zusätzliches Beteiligungsverfahren war dem Beschluss vorgeschaltet.
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Digitalisierung und flexiblere Fristen
Ein Kernaspekt: die rechtliche Verankerung elektronischer Kommunikation in der Personalratsarbeit. Der Entwurf sieht zudem flexiblere Fristen und sogenannte Vorratsbeschlüsse vor, um die Arbeitsfähigkeit der Gremien zu erhöhen.
Auch die Gewerkschaften erhalten erweiterte Zugangsrechte. Der Datenschutz innerhalb der Personalvertretungsstrukturen wurde präzisiert. Neue Mitbestimmungstatbestände und vorläufige Regelungen sollen sicherstellen, dass Personalvertretungen bei organisatorischen Veränderungen frühzeitig eingebunden werden. Ein Negativkatalog schafft Klarheit über die Grenzen der Mitbestimmung.
Gewerkschaften fordern mehr
Parallel zur Senatsentscheidung mahnten Arbeitnehmervertretungen weiteren Handlungsbedarf an. Die Bildungsgewerkschaft GEW forderte eine stärkere Berücksichtigung der Rechte von LSBTIQA+-Menschen. GEW-Vorstand Tiam Breidenbach bezeichnete queere Bildungsarbeit als wesentliche Grundlage der Demokratie. Die Gewerkschaft verwies auf aktuelle BKA-Zahlen: 2025 stieg queerfeindliche Hasskriminalität um 12,8 Prozent auf 2.377 Fälle.
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Der Deutsche Beamtenbund (dbb) sprach sich für einen verstärkten Schutz des Berufsbeamtentums vor politischer Einflussnahme aus. dbb-Chef Volker Geyer forderte, dass Disziplinarmaßnahmen ausschließlich durch Verwaltungsgerichte verhängt werden sollten. Die Personalauswahl müsse strikt nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgen.
40.000 Stellen bis 2031 neu besetzen
Die Modernisierung steht in engem Zusammenhang mit den personellen Herausforderungen des Landes. Prognosen zufolge scheiden bis Ende 2031 rund 40.000 Beschäftigte aus dem Landesdienst aus. Um die Handlungsfähigkeit zu sichern, sind umfangreiche Neueinstellungen geplant.
Der Senat beschloss flankierende Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung – etwa den Ausbau des Beschäftigtenwohnens. Ziel: bis 2031 rund 3.000 Wohnungen durch landeseigene Unternehmen bereitstellen. Finanzsenator Evers und Regierender Bürgermeister Kai Wegner betonten die Notwendigkeit, Berlin als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Dazu zählen neben Wohnraum auch moderne Mitbestimmungsstrukturen.
Der Gesetzentwurf geht nun an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt.
