Selbstständige, Mütter

Selbstständige Mütter: Rückkehr nach 13,1 Wochen – neues Finanzmodell geplant

Veröffentlicht: 19.07.2026 um 05:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Selbstständige Mütter kehren im Schnitt nach 13,1 Wochen an den Arbeitsplatz zurück. Ein Drei-Säulen-Modell soll die finanzielle Lücke schließen.

WHKT-Studie: Neues Modell für Mutterschutz von Selbstständigen
Eine schwangere Frau sitzt in einem modernen Büro und arbeitet am Laptop, während sie ihren Babybauch hält. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Eine neue Studie des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) zeigt: Selbstständige Mütter kehren im Schnitt bereits 13,1 Wochen nach der Geburt in den Betrieb zurück. Die Autoren schlagen ein neues Finanzierungsmodell vor.

Dafür befragten die Forscher über 900 Unternehmerinnen. Das Konzept besteht aus drei Komponenten: einem Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro, einer einkommensbasierten Aufstockung auf bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens und einer Betriebsunterstützung von ebenfalls bis zu 5.000 Euro.

Die jährlichen Kosten werden auf rund 325 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung stehen zwei Optionen im Raum: eine Umlage für Selbstständige von monatlich 6,25 bis 7,52 Euro oder eine Steuerfinanzierung mit einer Belastung von 0,27 bis 0,32 Euro pro Bürger.

Bildungsurlaub in Sachsen: Arbeitgeber fordern Aussetzung

Parallel zur Mutterschutz-Debatte steht der bereits verabschiedete Bildungsurlaub in Sachsen auf der Kippe. Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner fordert die Aussetzung der Regelung – noch bevor sie zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Der Landtag hatte im Februar 2026 einen Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung beschlossen. Hintergrund war ein Volksantrag, den mehr als 55.000 Menschen unterzeichnet hatten. Die Arbeitgeberseite mahnt nun eine Verschiebung an.

Anzeige

Schwangere Gabelstaplerin im Betrieb? Diese Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Sifas und Arbeitgeber unterschätzen oft ihre gesetzlichen Pflichten beim Mutterschutz – ein kostenloser Leitfaden zeigt, wie man es richtig macht. Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Kostenlose Checklisten und Vorlagen herunterladen

Krankschreibungen: Online-Plattformen vor dem Aus

Auch bei der Arbeitsunfähigkeit stehen Änderungen an. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, Krankschreibungen über private Online-Plattformen ohne Arztkontakt zu verbieten. Videosprechstunden bei Hausärzten bleiben erlaubt. Die telefonische Krankschreibung ist bereits Geschichte.

Ab dem ersten Krankheitstag soll zudem eine Attestpflicht gelten. Und ab dem 1. Januar 2028 ist eine gesetzliche Teilkrankschreibung vorgesehen. Beschäftigte können dann bei 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit anteilig arbeiten – allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Krankenversicherung: Mitversicherung für Ehepartner wird teurer

Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung fällt weg. Ab 2028 ist ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen geplant. Prognosen zufolge könnte das das System bis 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro entlasten.

Ruhezeiten: Jeder Sechste unterschreitet die gesetzlichen Grenzen

Trotz klarer Regeln: Die Einhaltung von Schutzzeiten bleibt ein Problem. Laut einer Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2023 berichteten 16 Prozent der Beschäftigten, dass ihre tägliche Ruhezeit mindestens einmal im Monat unter den gesetzlich vorgeschriebenen elf Stunden lag.

Anzeige

Das BAG hat entschieden: Wer jetzt noch kein System zur Arbeitszeiterfassung hat, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie gesetzliche Vorgaben zu Pausen- und Ruhezeiten rechtssicher umsetzen. Gratis E-Book zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung sichern

Schon 2018 ließen 36 Prozent der Arbeitnehmer häufig Pausen ausfallen. Die Experten warnen vor einem erhöhten Risiko für psychosomatische Beschwerden und steigender Unfallgefahr.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69799885 |