SCQEG: Bundesrat fordert dauerhaft zwei Milliarden Euro für Kitas
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 in seiner 1069. Sitzung eine grundlegende Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (SCQEG, BR-Drucksache 505/26) verabschiedet. Die Länderkammer übt darin deutliche Kritik an den finanziellen Zusagen des Bundes und fordert, bundesweite Detailvorgaben durch mehr landesrechtliche Spielräume zu ersetzen.
Kritik an starren Zeitvorgaben und bürokratischen Standards
Der Beschluss des Bundesrates umfasst insgesamt 13 Änderungsforderungen, von denen sich acht gegen konkrete bundesgesetzliche Detailregelungen richten. Die Länder wenden sich insbesondere gegen starre Minutenwerte im Gesetz.
Statt der Vorgabe von zwei Stunden für die Feststellung und 30 Minuten pro Woche für die Förderplanung verlangt die Länderkammer die Verankerung ausreichender personeller Ressourcen.
Ebenso soll der Umfang der Fachberatung, für den der Entwurf je nach Einrichtungsgröße wöchentlich 80, 120 oder 240 Minuten vorsieht, zu einem angemessenen Umfang umformuliert und durch Landesrecht konkretisiert werden.
Beim Erhebungsfenster drängt der Bundesrat auf einen Zeitraum im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht anstelle des im Entwurf genannten fünften Lebensjahres. Für die Mittelverteilung sprechen sich die Länder für einen Sozialindex mit länderspezifischen Indikatoren aus, während das Merkmal der finanziellen Bedürftigkeit in der Statistik gestrichen werden soll.
Nach den Plänen des Bundes soll spätestens ab vier Jahren bei allen Kindern eine Entwicklungsermittlung in den Bereichen Sprache, Mathematik sowie sozial-emotionale und motorische Entwicklung stattfinden.
Kitas mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollen mehr Personal erhalten, wovon in jedem Land mindestens 10 Prozent der Einrichtungen profitieren sollen. Nach sechs Jahren sind Monitoring und Evaluierung vorgesehen.
Streit über sinkende Bundesmittel und ungedeckte Folgekosten
Besonders scharf fällt der Protest bei der Finanzierung aus. Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf belaufen sich die Mehrkosten für Länder und Kommunen auf rund 1,410 Milliarden Euro jährlich.
Die Länderkammer verlangt eine dauerhafte Verstetigung der Bundesmittel auf zwei Milliarden Euro jährlich — der Gesetzentwurf sieht dagegen schrittweise sinkende Zuweisungen bis 2034 vor. Wer als Träger oder Kommune den Haushalt plant, braucht jetzt Klarheit über die einzelnen Jahrestranchen und die offenen Folgekosten. Kostenlosen Finanz-Leitfaden anfordern
Demgegenüber sieht der Bund für den Zeitraum von 2027 bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro an Unterstützung vor, wobei die jährlichen Zuweisungen schrittweise sinken: Nach jeweils 1,493 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 folgen 1,243 Milliarden Euro im Jahr 2029 sowie jeweils 993 Millionen Euro für die Jahre 2030 bis 2034. Aus dem Ende 2026 auslaufenden KiQuTG flossen bisher jährlich 1,993 Milliarden Euro.
Die Länder fordern stattdessen eine dauerhafte Verstetigung der Bundesmittel auf zwei Milliarden Euro jährlich sowie deren Bündelung im Finanzausgleichsgesetz. Sie kritisieren, dass der Bund zusätzliche Daueraufgaben schaffe, ohne die finanzielle Basis permanent zu sichern. Eine auf acht Jahre befristete Hilfe sei nicht hinnehmbar. Zudem ist offen, wer die verbleibenden Mehrkosten trägt, womit Eltern höhere Betreuungsgebühren drohen könnten.
Breite Front der Bundesländer
Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Länder machten ihrem Unmut Luft. Die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot nannte die Absenkung der Mittel auf rund 1,5 Milliarden Euro für 2027 und 2028 sehr enttäuschend, da die Anforderungen dauerhaft bestünden.
Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch sah einen grundlegenden Widerspruch darin, dass die Aufgaben wüchsen, während die Bundesmittel zurückgingen. Aus Schleswig-Holstein warnte Sozialministerin Aminata Touré, dem Bundesland fehlten nach den Plänen bis 2035 rund 350 Millionen Euro.
Das Land erhalte derzeit 68 Millionen Euro jährlich; künftig seien es zunächst 51 Millionen Euro in den Jahren 2027 und 2028, 43 Millionen Euro 2029 und ab 2030 jährlich 35 Millionen Euro.
Sachsens Kultusminister Christian Piwarz forderte eine grundlegende Überarbeitung und kündigte an, notfalls den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg betonten ebenfalls, dass die Standards mit der vorliegenden Finanzierung nicht umsetzbar seien und erhebliche Folgekosten drohten.
Das Saarland verwies auf bestehende eigene Programme wie Startklar Deutsch sowie die geplante Beitragsfreiheit ab Januar 2027 und mahnte den Verzicht auf zusätzliche Nachweispflichten an.
Offen ist, wer die verbleibenden Mehrkosten von rund 1,410 Milliarden Euro jährlich trägt — Eltern könnten höhere Betreuungsgebühren drohen. Dieser Leitfaden zeigt Kommunen und Trägern, wie sie die Mittelverteilung über einen Sozialindex vorbereiten und ihre Haushaltsplanung absichern. Leitfaden zur Haushaltsplanung jetzt sichern
Auf Bundesebene verteidigte Bundesbildungsministerin Karin Prien die Summe von 9,25 Milliarden Euro mit Blick auf die Pisa-Ergebnisse als starken Beitrag, signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft.
Mareike Wulf aus dem Bundesfamilienministerium betonte den Charakter der Betreuung als originäre Länderaufgabe, erklärte den Bund aber ebenfalls zu Verhandlungen bereit. Nach der nun möglichen Gegenäußerung der Bundesregierung geht die Vorlage zur Beratung in den Bundestag, bevor der Bundesrat erneut abschließend entscheiden muss.
