Schwerbehinderung: Neue Regeln für Krankenversicherung ab 2028
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das neue Jahr bringt weitreichende Änderungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeber. Neben neuen Meldefristen bei der Ausgleichsabgabe stehen Beitragszuschläge in der Krankenversicherung und Anpassungen bei der Erwerbsminderungsrente an.
Meldefristen: Diese Fristen gelten für Unternehmen
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen eine Mindestanzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Wird diese Quote verfehlt, droht die Ausgleichsabgabe. Entscheidend ist die präzise Anzeige der Beschäftigungsdaten.
Für das Kalenderjahr 2025 mussten Unternehmen ihre Daten bis zum 31. März 2026 an die Bundesagentur für Arbeit und das zuständige Inklusionsamt übermitteln. Fachleute betonen: Nur eine korrekte Erfassung der Arbeitsplätze und angerechneten Personen macht die Abgabe rechtssicher. Die Meldungen bilden die Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlungen, die der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dienen.
Krankenversicherung: Befreiung ab GdB 60
Eine gravierende Neuerung betrifft familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner. Ab 2028 führt das im Bundesgesetzblatt (2026 Teil I Nr. 228) verkündete Gesetz einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten ein. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und vom versicherten Mitglied allein getragen.
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Der Grad der Behinderung entscheidet über die Befreiung: Personen mit einem GdB von mindestens 60 sind vom Zuschlag ausgenommen. Ein GdB von 50 genügt nach neuer Rechtslage nicht. Ein Rechenbeispiel zeigt die Dimension: Bei einem Einkommen von 2.500 Euro betrüge der monatliche Zuschlag ohne entsprechende Behinderung 62,50 Euro.
Rente: Höhere Werte, längere Zurechnungszeiten
Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein neuer Rentenwert von 42,52 Euro – eine Anpassung um 4,24 Prozent. Das kann Neuberechnungen bei Grundsicherung, Wohngeld oder Hinterbliebenenrenten auslösen. Der Freibetrag für die Witwenrente liegt nun bei monatlich 1.122,53 Euro.
Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Bewegung: Die Zurechnungszeit endet 2026 mit 66 Jahren und drei Monaten – ein Monat mehr als im Vorjahr. Bei einem vollen Entgeltpunkt steigt die Bruttorente dadurch rechnerisch um etwa 3,54 Euro.
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Rehabilitation: Millionen Anträge, aber rückläufige Förderung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) meldet für 2024 rund 3,2 Millionen Anträge auf Rehabilitation und Teilhabe. Davon entfielen 430.118 auf die Teilhabe am Arbeitsleben – mit einer Bewilligungsquote von 87 Prozent. Über die Hälfte der 142.539 Widerspruchsverfahren war erfolgreich.
Doch Arbeitsmarktforscher sehen einen Wermutstropfen: Die Zahl der geförderten Personen in der beruflichen Rehabilitation sinkt, während sich die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert. Interessenvertreter wie die Behindertenanwaltschaft fordern deshalb mehr politische Unterstützung für inklusive Angebote – besonders bei Assistenz und Barrierefreiheit.
