Schwerbehinderung, Euro

Schwerbehinderung 2026: Bis zu 4.500 Euro Fahrtkosten-Pauschale

06.07.2026 - 01:09:10 | boerse-global.de

Fahrtkostenpauschalen, Behinderten-Pauschbetrag und Fristen: Wichtige steuerliche Neuerungen für Menschen mit Behinderung im Überblick.

Steueränderungen 2026: Neue Regeln für Schwerbehinderte
Schwerbehinderung - Eine Person im Rollstuhl fährt auf einem modernen, zugänglichen Stadtweg, mit verschwommenen Finanzdokumenten und einem Kalender im Hintergrund. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders bei Fahrtkosten, Pauschbeträgen und Fristen drohen Fallstricke.

Fahrtkostenpauschale: Bis zu 4.500 Euro ohne Einzelnachweise

Seit 2021 können Schwerbehinderte private Fahrtkosten pauschal geltend machen – ohne jeden Beleg. Die Regelung nach § 33 EStG erfasst alle Fahrten des Alltags: Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe.

Die Höhe der Pauschale hängt vom Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen ab:

  • 900 Euro bei GdB ab 80 oder GdB ab 70 mit Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung)
  • 4.500 Euro bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5

Die Beträge trägst du in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen ein. Achtung: Die individuelle zumutbare Belastungsgrenze wird trotzdem berücksichtigt.

Neue Urteile: Wann gilt das Merkzeichen G?

Das Bundessozialgericht hat die Regeln für das Merkzeichen G präzisiert. Am 11. Juni 2026 (Az. B 9 SB 1/25 R) entschieden die Richter: Eine Adipositas permagna mit Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck oder Kniearthrose kann ausreichen. Entscheidend ist die Gesamtschau der Beeinträchtigungen – und dass diese das Gehen im öffentlichen Raum erheblich erschweren.

Anzeige

Neben steuerlichen Erleichterungen ist die berufliche Absicherung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zentral. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie sich im Falle eines BEM-Gesprächs rechtssicher vorbereiten und Ihren Arbeitsplatz wirksam schützen. BEM-Leitfaden mit Gesprächsvorbereitung kostenlos herunterladen

Das hat direkte steuerliche Folgen. Zudem bringt das Merkzeichen G einen monatlichen Mehrbedarf von rund 96 Euro bei Sozialleistungen.

Parallel bestätigte das Sozialgericht Landshut im März 2025 die Kostenübernahme für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau – 18.700 Euro, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg schränkte im Februar 2026 jedoch ein: Wer ÖPNV oder Taxi zumuten kann, hat keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug.

Behinderten-Pauschbetrag: Fehler im Steuerbescheid möglich

Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG kann 2026 im Bescheid fehlen – wenn die Steuer-ID nicht beim Versorgungsamt hinterlegt ist. Die gestaffelten Beträge reichen von 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100). Bei Merkzeichen H, Bl oder TBl sind sogar 7.400 Euro drin.

Fehlt der Betrag: Einspruch einlegen – innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt. Gleichzeitig die Steuer-ID beim Versorgungsamt nachreichen, damit die Daten künftig automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Zuzahlungsbefreiung und Wohngeld: Freibeträge nutzen

Auch bei Krankenkassen-Zuzahlungen gibt es Entlastung. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Ein hoher GdB allein reicht für den Chronikerstatus nicht.

Anzeige

Die rechtlichen Anforderungen an die berufliche Wiedereingliederung sind durch aktuelle Urteile deutlich gestiegen. Experten erklären in dieser praxisnahen Anleitung inklusive Muster-Betriebsvereinbarung, wie ein rechtssicheres BEM heute funktioniert. Kostenlose BEM-Anleitung inkl. Mustervorlagen anfordern

2026 gelten Freibeträge von 7.119 Euro für Partner und 9.756 Euro je Kind.

Beim Wohngeld gibt es einen Freibetrag von 1.800 Euro auf das anzurechnende Einkommen – bei GdB 100 oder Pflegebedürftigkeit.

Frist für Steuererklärung 2025 läuft

Selbstveranlager müssen die Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 kann viele Rentner erstmals steuerpflichtig machen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.

Und: Der Handwerkerbonus soll ab 2027 gekürzt werden. Wer noch heuer Handwerkerleistungen plant, sichert sich den aktuellen Satz von 20 Prozent der Arbeitskosten.

de | wirtschaft | 69700282 |