Schufa-Scoring, BGH

Schufa-Scoring: BGH entscheidet über Transparenzpflicht heute

18.06.2026 - 19:25:58 | boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Offenlegungspflichten der Schufa bei der Berechnung von Bonitätsscores.

Schufa vor BGH: Transparenz bei Bonitätsberechnungen
Schufa-Scoring - Ein Nahaufnahme eines Richterhammers auf unscharfen juristischen Dokumenten und einem Taschenrechner, der Transparenz und Bonitätsprüfung symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mehrere Privatpersonen haben auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung geklagt – sie werfen der Auskunftei vor, ihre Scoring-Verfahren seien intransparent.

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Streit um Gewichtung der Kriterien

Die Kläger fordern detaillierte Informationen darüber, wie die Schufa einzelne Kriterien gewichtet. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen in Teilen recht und verurteilte das Unternehmen zur Offenlegung. Die Schufa legte dagegen Revision ein.

Ihr Argument: Die bisherigen Datenkopien erfüllten bereits die gesetzlichen Anforderungen. Zehn andere Oberlandesgerichte hätten diese Praxis in zahlreichen Urteilen bestätigt. Der BGH soll nun für Rechtssicherheit sorgen (Az. I ZR 226/25 u.a. sowie I ZR 227/25 u.a.). Ein Anwalt der Klägerseite betonte die präventive Wirkung umfassender Auskunftspflichten.

Neues Scoring-Modell läuft bereits

Unabhängig von den Gerichtsverfahren stellte die Schufa Mitte März auf ein neues Verfahren um. Es basiert auf zwölf festgelegten Kriterien und einer Punkteskala von 100 bis 999. Werte ab 779 Punkten gelten als hervorragend.

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Alte Scores sollen bis Ende 2028 vollständig abgeschafft sein. Parallel bereitet sich die Branche auf eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes vor, die voraussichtlich am 20. November in Kraft tritt. Sie sieht bereits verschärfte Transparenzregeln vor.

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Staatliche Datenbanken unter der Lupe

Neben privaten Auskunfteien geraten auch staatliche Systeme in den Fokus. Aktuelle Zahlen aus einer Regierungsanfrage zeigen den Umfang des INPOL-Systems des Bundeskriminalamts. Über eine Million Menschen sind dort zur Fahndung ausgeschrieben – zur Festnahme, Observation oder Aufenthaltsermittlung.

Insgesamt speichert das System Daten zu 5,7 Millionen Personen. Dazu kommen 7,6 Millionen Lichtbilder, rund 2,9 Millionen Fingerabdrücke und 1,16 Millionen DNA-Datensätze. Mehr als die Hälfte der erfassten Personen sind Asylsuchende. Im Bereich politisch motivierter Kriminalität sind etwa 39.500 Personen dem rechten und knapp 12.000 dem linken Spektrum zugeordnet. Rund 5.700 Personen werden religiösen Ideologien zugerechnet. Zudem nutzen Behörden das Schengener Informationssystem für verdeckte Kontrollen bei über 108.000 Personen.

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