Schiedsgerichtsbarkeit: IHK-Lehrgang für Anwälte ab September
30.06.2026 - 17:04:02 | boerse-global.de
Die IHK Akademie München reagiert mit einem neuen Zertifikatslehrgang ab Mitte September 2026. Zielgruppe: Rechtsanwälte und Inhouse-Juristen.
Systematische Qualifizierung für die Schiedsgerichtsbarkeit
Der Lehrgang ist modular aufgebaut und erstreckt sich vom 18. September bis zum 12. Dezember 2026. Vier Module vermitteln die theoretischen und praktischen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit. Absolventen erhalten ein IHK-Zertifikat plus einen digitalen Badge für ihre Kompetenzen.
Hintergrund: Grenzüberschreitende Wirtschaftsstreitigkeiten werden komplexer, Verfahren müssen schneller laufen. Die Spezialisierung gilt als direkte Antwort darauf.
Finanzielle Unterstützung für Solo-Selbstständige
Einzelanwälte und kleine Einheiten können über das Programm KOMPASS Förderung beantragen. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert die Zuschüsse. Bis zu 90 Prozent der Lehrgangskosten sind drin – maximal 4.500 Euro.
Das soll auch kleineren Kanzleien ermöglichen, bei der Konfliktlösung mit großen Wirtschaftskanzleien mitzuhalten. Ergänzend starten ab August 2026 internationale Online-Kurse zu ADR im Sportrecht.
Internationaler Trend zum Vorrang der Streitbeilegung
Auch der Gesetzgeber treibt die Entwicklung voran – besonders in Spanien. Dort gilt seit Anfang 2025 ein grundsätzlicher Vorrang für alternative Streitbeilegung im Zivilprozess. Ein ADR-Verfahren ist mittlerweile Pflicht, bevor eine Klage zugelassen wird.
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Zu den Methoden zählen private Schlichtung, Expertenvoten, vertrauliche bindende Angebote und kollaborative Verhandlungsführung. Der Trend ist klar: Die gerichtliche Auseinandersetzung wird zunehmend zum letzten Mittel.
Justizmodernisierung in Deutschland
Parallel zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit beschleunigt der Staat eigene Verfahren. Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Es soll administrative Hürden bei öffentlichen Beschaffungen abbauen – etwa bei Medizintechnik. Fachleute erwarten weitreichende Auswirkungen auf die Beratungspraxis im Vergaberecht.
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Digitale Angebote entlasten die Justiz zusätzlich: Seit April 2026 können Bürger an 18 Amtsgerichten in zehn Bundesländern Geldforderungen bis 10.000 Euro per Online-Klage geltend machen. Die Gebühren sind niedriger als beim herkömmlichen Weg.
Ob die digitalen Instrumente oder die verstärkte Nutzung von Schiedsverfahren die Gerichte langfristig wirksamer entlasten – die Branche evaluiert das fortlaufend.
