Homeoffice-Verstöße, Hause

Homeoffice-Verstöße: Jeder zehnte arbeitet häufiger von zu Hause

30.06.2026 - 16:56:48 | boerse-global.de

Neue Umfrage zeigt: Viele Beschäftigte umgehen offiziell Präsenzquoten. Arbeitsrechtliche Risiken durch informelle Absprachen mit Vorgesetzten nehmen zu.

Homeoffice-Verstöße: Jeder zehnte Mitarbeiter missachtet Präsenzpflicht
Homeoffice-Verstöße - Eine Person schleicht sich aus einem Bürogebäude, während eine andere Person im Hintergrund sie beobachtet, was auf heimliche Verstöße gegen Anwesenheitspflichten hindeutet. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Laut einer neuen Umfrage des Jobportals Indeed arbeitet jeder zehnte Beschäftigte häufiger von zu Hause, als es die Vorgaben erlauben. Besonders verbreitet: inoffizielle Absprachen mit Vorgesetzten.

Wenn Chefs die Regeln verbiegen

27 Prozent der 1000 Befragten geben an, Präsenzquoten durch informelle Vereinbarungen mit ihren direkten Führungskräften zu umgehen. Das birgt Risiken – für beide Seiten. Arbeitsrechtsexperte Pascal Croset warnt vor Pflichtverletzungen, die Abmahnungen oder sogar Kündigungen nach sich ziehen können.

Entscheidend ist die vertragliche Grundlage. Während individuelle Arbeitsverträge den Rahmen setzen, haben Betriebsvereinbarungen rechtsverbindliche Wirkung für die gesamte Belegschaft. Gestatten Führungskräfte eigenmächtig Homeoffice-Regelungen gegen die Unternehmenspolitik, verletzen sie selbst ihre Pflichten. Das Recht der Arbeitgeber, die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren, bleibt davon unberührt.

Arbeitszeitbetrug und Fahrten-Regeln

Neben der Präsenz ist die korrekte Arbeitszeiterfassung ein Dauerbrenner. Eine weitere Erhebung zeigt: 13 Prozent von 1000 Beschäftigten dokumentieren ihre Arbeitszeit regelmäßig falsch. Drei Viertel räumen ein, private Dinge während der Arbeitszeit erledigt zu haben. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA) warnt vor den volkswirtschaftlichen Folgen.

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Die Rechtsprechung präzisiert parallel, was als Arbeitszeit gilt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits am 9. Oktober 2025: Fahrten mit einem Firmenfahrzeug vom Stützpunkt zum ersten Einsatzort sind Arbeitszeit – ebenso die Rückfahrt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber organisiert die Fahrt, und die Beschäftigten können nicht frei über ihre Zeit verfügen. Betroffen sind vor allem Außendienstler, Bauarbeiter und Pflegekräfte. Der normale Arbeitsweg bleibt Privatsache.

Krankheit: Pandemie-Bonus läuft aus

Auch häufige Krankmeldungen beschäftigen die Gerichte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover (Az. 17 SLa 330/25) erklärte die Kündigung eines Mitarbeiters mit 95, 93 und 61 Fehltagen in Folge für unwirksam – teilweise wegen Corona-Infektionen. Das Gericht betonte die soziale Schutzwürdigkeit.

Doch die Richter machten klar: Nach dem Ende der Pandemie-Sonderlage werden hohe Fehlzeiten wieder strenger bewertet.

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Massenentlassungen: Formfehler tödlich

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschärfte Anfang April 2026 die Hürden für Massenentlassungen. Die korrekte Anzeige ist zwingende Voraussetzung für jede einzelne Kündigung. Eine fehlerhafte oder zu früh eingereichte Anzeige – vor Abschluss der Betriebsrats-Konsultationen – macht die Kündigung unwirksam. Das BAG unterstreicht damit die strikte Reihenfolge: Konsultation, Anzeige, dann Kündigung.

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