Schenkungssteuer: Eltern können 800.000 Euro steuerfrei übertragen
05.07.2026 - 10:13:29 | boerse-global.de
Die aktuellen Regeln und eine geplante Reform ab 2027 eröffnen neue Möglichkeiten – aber auch Fallstricke.
Bis zu 800.000 Euro steuerfrei schenken
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) erlaubt Eltern, jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei zu übertragen. Da der Freibetrag pro Elternteil gilt, sind insgesamt 800.000 Euro möglich. Nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist steht der volle Betrag erneut zur Verfügung.
Wichtig: Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Neben Bargeld und Wertpapieren lassen sich auch Immobilien übertragen. Besonders attraktiv: lebzeitige Übertragungen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts. Denn ab 2025/2026 orientiert sich die Immobilienbewertung stärker am Verkehrswert – das kann die Steuerlast in die Höhe treiben.
Kinderdepot: Eigene Freibeträge nutzen
Minderjährige gelten als eigenständige Steuerpflichtige. Das eröffnet Spielraum:
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei.
- Grundfreibetrag: 2026 liegt er bei über 12.348 Euro. Bis 2028 soll er auf 12.900 Euro steigen.
Wer Vermögen auf das Kind überträgt, kann Erträge innerhalb dieser Grenzen ohne Abgeltungsteuer kassieren. Ein Beispiel: Bei 100 Euro monatlicher Sparrate über 18 Jahre und 6 Prozent Rendite entstehen rund 38.800 Euro. Der Steuervorteil gegenüber einem Elterndepot: geschätzte 2.000 bis 4.000 Euro.
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Krankenversicherung und BAföG: Die Grenzen
Doch Vorsicht: Überschreiten die Kapitalerträge des Kindes monatlich etwa 600 Euro, droht das Ende der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einem weltweiten ETF mit 1,5 Prozent Ausschüttungsrendite entspricht das einem Depotvolumen von rund 547.000 Euro.
Auch das BAföG hat Grenzen: Für unter 30-Jährige gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Kinderdepot darüber, kann der Förderanspruch schmelzen.
Reformpaket 2027: Kindergeld, Altersvorsorge und Reichensteuer
Anfang Juli 2026 stellte die Bundesregierung ein Reformpaket vor. Ab Januar 2027 tritt es stufenweise in Kraft. Für Familien besonders relevant:
- Kindergeld: Steigt bis 2028 auf 272 Euro monatlich.
- Arbeitnehmerpauschbetrag: Erhöht sich auf 1.430 Euro.
Die zentrale Neuerung: Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ersetzt das Riester-Modell. Es erlaubt ETF-Investitionen und lockt mit einer Grundzulage von bis zu 480 Euro jährlich sowie einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro. In der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei.
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Gleichzeitig verschärft die Reform die Reichensteuer. Ab 250.000 Euro Einkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.
Ökonomen zeigen sich skeptisch: Die Entlastungen für mittlere Einkommen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr reichen wohl nicht aus, um das angestrebte Wirtschaftswachstum von über einem Prozent zu erreichen. Zudem könnten steigende Sozialabgaben die Steuervorteile teilweise neutralisieren.
