Sanierungsbonus, Euro

Sanierungsbonus: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen bis 2029

09.06.2026 - 13:11:15 | boerse-global.de

Eigentümer können bei energetischen Sanierungen bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Die komplexen Regeln der Förderprogramme im Überblick.

Steuerbonus für Sanierer: Bis zu 40.000 Euro sparen
Sanierungsbonus - Nahaufnahme einer modernen Gebäudefassade mit energieeffizienten Fenstern und einer Wärmedämmung, die Sanierung und Nachhaltigkeit symbolisiert. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

000 Euro Steuern sparen. Der Staat lockt mit attraktiven Programmen – doch die Regeln sind komplex.

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Der große Steuerbonus für energetische Sanierungen

Das Herzstück der Förderung ist der Steuerbonus nach § 35c EStG. Er gilt für selbstgenutztes Wohneigentum und ist bis Ende 2029 befristet. Die Rechnung ist einfach: 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40.000 Euro, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Allerdings verteilt sich die Ersparnis über drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr gibt es jeweils 7 Prozent der Kosten (maximal 14.000 Euro), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Sanierungsbeginn mindestens zehn Jahre alt sein. Fachfirmen müssen die Arbeiten ausführen, die Rechnung muss per Überweisung bezahlt sein.

Seit 2025 gibt es dafür eine einheitliche Musterbescheinigung. Wichtig: Gasheizungen sind seit 2023 von diesem Bonus ausgeschlossen. Und wer KfW- oder BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme nutzt, kann den Steuerbonus nicht zusätzlich bekommen.

Handwerker und Haushaltshilfen: Kleine Beträge, große Wirkung

Nicht nur die große Sanierung lohnt sich. Für Handwerkerleistungen können Eigentümer 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen – bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind es sogar bis zu 4.000 Euro jährlich.

Auch hier gilt: Nur Überweisungen zählen, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Mieter können diese Posten übrigens ebenfalls über ihre Nebenkostenabrechnung geltend machen.

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Eigenleistung wird jetzt belohnt

Seit Anfang 2023 gibt es eine echte Neuerung: Wer bei energetischen Sanierungen selbst anpackt, kann auch die Materialkosten fördern lassen. Möglich ist das im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Voraussetzung: Ein Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden werden.

Die Zuschüsse liegen beim BAFA bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 Euro pro Jahr. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt die Grenze auf 60.000 Euro. Beim Heizungstausch über die KfW sind sogar bis zu 70 Prozent Zuschuss drin.

Wichtig: Die Materialrechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers lauten, auf Deutsch sein und unbar bezahlt werden. Wer vor der offiziellen Antragstellung Material kauft, hat Pech gehabt.

Effizienzhaus 55: Zurück im Rennen

Gute Nachrichten für Bauherren: Die Förderung für das Effizienzhaus 55 (EH 55) ist zurück. Seit Mitte Dezember 2025 stellt die Bundesregierung dafür 800 Millionen Euro bereit. Das Programm war 2022 vorübergehend eingestellt worden – jetzt können Bauwillige wieder profitieren.

Regional und historisch: Spezialprogramme mit Überraschungen

Neben den bundesweiten Programmen gibt es regionale Schätze. In Schleswig-Holstein fördert man das Quartierswärmemanagement. Die Stadt Kiel hat dafür Mittel bereitgestellt. Nach den Sommerferien 2026 sollen dort kostenfreie Energieberatungen starten. Bis zu 90 Prozent der Ausgaben können förderfähig sein.

Auch für Denkmalbesitzer gibt es Hilfe. Der Wetteraukreis gewährt Zuschüsse für den Erhalt ortstypischer Fassaden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt regelmäßig die Instandsetzung historischer Gebäude – etwa Mauerwerksarbeiten an Kirchen, die durch Trockenperioden geschädigt wurden.

Und das Bundeskabinett hat im Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaft beschlossen. Ab Ende 2026 soll ein neues Förderprogramm starten, dotiert mit 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Ziel: nachhaltige Prozesse in der Bau- und Ressourcenwirtschaft stärken. Die Antragsfrist läuft bis 2029.

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