Sachsen, Zeiterfassung

Sachsen plant Zeiterfassung für Lehrkräfte: 50 Prozent leisten Mehrarbeit

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Eine Ministeriumsstudie zeigt unbezahlte Mehrarbeit; das geplante Modell soll Arbeitsstunden an Sachsens Schulen genauer dokumentieren.

Sachsen plant Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte
Leerer Schulflur mit geschlossenen Klassenzimmertüren und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die sächsische Landesregierung beabsichtigt, ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einzuführen. Mit diesem Schritt soll die Mehrbelastung durch Überstunden an den Schulen des Landes künftig genauer erfasst und gezielter adressiert werden. Ein konkreter Startzeitpunkt für das Vorhaben ist gegenwärtig allerdings noch unklar.

Studie des Kultusministeriums belegt hohes Pensum

Hintergrund der Initiative sind Daten zur tatsächlichen zeitlichen Beanspruchung des Schulpersonals. Eine Untersuchung des sächsischen Kultusministeriums für das Schuljahr 2024/25 liefert detaillierte Einblicke in das Arbeitsvolumen: Demnach leisten 50 Prozent der Lehrkräfte unbezahlte Mehrarbeit von knapp 8 Stunden pro Woche.

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Auch auf Leitungsebene fällt die zeitliche Belastung hoch aus. Laut der Ministeriumsstudie arbeiten 17 Prozent der Schulleitungen mehr als 48 Stunden pro Woche. Die Erhebung stützt sich auf eine breite Datenbasis aus der sächsischen Schullandschaft. Insgesamt nahmen 3.772 Lehrkräfte sowie 386 Schulleitungen an der Befragung teil. Dies entspricht einem Anteil von 14 Prozent aller Lehrkräfte und 19 Prozent aller Schulleitungen in Sachsen.

Gerichtliche Hürden für finanzielle Entschädigungen

Die Pläne für eine Erfassung der Arbeitszeit gewinnen vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung zusätzlich an Bedeutung. In der Vorwoche traf das Bundesverwaltungsgericht eine wegweisende Entscheidung zur Vergütung von Mehrarbeit im Schulbereich: Die Leipziger Richter urteilten, dass kein automatischer Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich bei überobligatorischer Arbeitsleistung besteht. Um rechtliche Ansprüche zu wahren, muss eine Überlastung zwingend formell beim Dienstherrn angezeigt werden.

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Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zugrunde, bei dem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einem mittlerweile pensionierten Schulleiter zunächst eine Entschädigung von 31.435,59 Euro zugesprochen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil der Vorinstanz jedoch auf.

Das geplante sächsische Modellprojekt setzt an dieser Schnittstelle an. Da Ausgleichsansprüche nach der aktuellen Rechtsprechung eine ausdrückliche Überlastungsanzeige voraussetzen, kommt einer verlässlichen Dokumentation der realen Arbeitsstunden im Schulalltag eine zentrale Rolle zu.

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