Ritter Sport sieht Haferriegel aus Mannheim vor Gericht vorn
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 12:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVerfahren in Stuttgart vor der Entscheidung
- Ritter Sport verklagte 2025 die Mannheimer Firma Wacker wegen des Haferriegels «Monnemer Quadrat Bio».
- Das Aktenzeichen des Verfahrens beim Oberlandesgericht Stuttgart lautet 2 U 3/26.
- Das Gericht will sein Urteil am 5. November verkünden.
Ritter Sport sieht Markenrecht durch Haferriegel verletzt
Im Markenrechtsstreit zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Haferriegel-Hersteller Wacker hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung zugunsten des Schokoladenherstellers signalisiert. Die Betreiber des Unternehmens reagierten schockiert auf die Einschätzung des Gerichts.
Gericht sieht Verwechslungsgefahr
Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani erklärte, die quadratischen Verpackungen seien «überdurchschnittlich» ähnlich. Zudem hätten die Produkte einen sehr ähnlichen Verwendungszweck, weshalb Verwechslungsgefahr bestehe.
Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. Nach Einschätzung des Gerichts liege ein Verstoß gegen das Markengesetz vor; daraus könnten Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz folgen.
Urteil soll im November verkündet werden
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 U 3/26. Das Oberlandesgericht will sein Urteil am 5. November verkünden.
Wacker erwägt weitere Schritte
Geschäftsführerin Melanie Wacker nannte die Position des Gerichts «sehr, sehr überraschend». Das Unternehmen müsse nun abwägen, ob es gegen eine Entscheidung vorgehen wolle.
Wacker hatte 2025 den quadratischen Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» zum Gegenstand der Klage gemacht. Ritter Sport beruft sich auf eine beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierte neutrale Verpackungsform mit typischen Seitenlaschen und einer Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Nach Angaben der Anwältin von Wacker könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof bis zu 80.000 Euro kosten, falls das Unternehmen unterliegt.
Der Streit dreht sich um die rechtliche Reichweite einer dreidimensionalen Marke. Ritter Sport schützt nicht nur einen konkreten Schokoladenaufdruck, sondern eine beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierte neutrale Verpackungsform mit charakteristischen Seitenlaschen und einer rückseitigen Längsnaht.
Für die Beurteilung kommt es darauf an, ob die quadratische Gestaltung von Verbrauchern als Hinweis auf die betriebliche Herkunft eines Produkts verstanden werden kann und ob die Waren wegen ihres ähnlichen Verwendungszwecks miteinander verwechselt werden könnten. Das Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte in der Verhandlung, dass es diese Voraussetzungen zulasten des Mannheimer Haferriegel-Herstellers sieht.
Folgen für das kleine Unternehmen
Ein Verbot könnte Wacker dazu zwingen, Verpackung und Vermarktung des «Monnemer Quadrat Bio» zu ändern. Neben den unmittelbaren Anpassungskosten steht für das Unternehmen das Prozessrisiko im Vordergrund: Nach Angaben der Anwältin könnten weitere Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof bei einer Niederlage bis zu 80.000 Euro kosten.
Die angekündigte Verkündung am 5. November schafft zunächst Klarheit über die nächste Instanz. Erst danach wird sich zeigen, ob Wacker die Entscheidung akzeptiert, die Gestaltung ändert oder den Rechtsstreit fortsetzt. Der Fall verdeutlicht zugleich, dass Markenrecht auch bei alltäglichen Verpackungsformen wirtschaftlich erhebliche Auswirkungen haben kann.
