Ritter Sport sieht Gericht im Recht gegen Haferriegel-Hersteller
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 11:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWSStreit um die quadratische Verpackung
- Ritter Sport verlangt von Wacker Unterlassung und Schadenersatz wegen des Haferriegels Monnemer Quadrat Bio.
- Das Verfahren trägt beim Oberlandesgericht Stuttgart das Aktenzeichen 2 U 3/26.
- Wacker ersetzt den quadratischen Riegel vorübergehend durch den länglichen Monnemer Klageriegel.
Oberlandesgericht Stuttgart sieht Ritter Sport im Recht
Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit gegen den Mannheimer Hersteller Wacker auf einen Erfolg hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte bei der Anhörung Zustimmung zur Klage gegen den quadratischen Haferriegel Monnemer Quadrat Bio.
Richter sieht Verwechslungsgefahr
Christoph Stefani bezeichnete die Verpackungen als überdurchschnittlich ähnlich und verwies auf eine Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Auch der ähnliche Verwendungszweck spiele eine Rolle.
Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt, sagte Stefani. Es liege ein Verstoß gegen das Markengesetz vor; daraus könnten Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz folgen.
Klage läuft seit 2025
Ritter Sport hatte Wacker 2025 verklagt. Das Unternehmen verlangt neben Schadenersatz, dass die bisher verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen wird.
Der Schokoladenhersteller beruft sich auf eine beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierte Blanko-Verpackung. Sie ist quadratisch und weist typische Seitenlaschen sowie eine rückseitige Längsnaht zum Knicken auf.
Landgericht hatte anders entschieden
Ritter Sport argumentiert, Schokolade und Müsliriegel seien ähnliche Waren, die von derselben Zielgruppe zu ähnlichen Anlässen gegessen würden. Das Landgericht Stuttgart hatte im Januar keine Markenverletzung gesehen; Ritter Sport legte dagegen Berufung ein.
Wacker bietet den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack inzwischen nicht mehr im Internet an. Gründer Matteo Wacker ersetzte ihn vorübergehend durch einen länglichen Riegel namens Monnemer Klageriegel, um mögliche höhere Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Urteilstermin bleibt offen
Nach der Anhörung sollten beide Seiten ihre Sicht darlegen. Wann das Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet, war zunächst unklar.
Der Streit berührt eine Besonderheit des deutschen Markenrechts: Geschützt sein kann nicht nur ein aufgedrucktes Zeichen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die konkrete Form einer Verpackung. Ritter Sport ließ beim Deutschen Patent- und Markenamt eine neutrale quadratische Verpackung mit typischen Seitenlaschen und rückseitiger Längsnaht registrieren.
Für die rechtliche Bewertung kommt es damit nicht allein auf die Zutaten oder den Produktnamen an. Entscheidend ist, ob die Gestaltung von Waren aus ähnlichen Kategorien beim Publikum eine gedankliche Verbindung zu Ritter Sport auslösen kann. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte bei der Anhörung auf die überdurchschnittliche Ähnlichkeit der Verpackungen, die Verwechslungsgefahr und den ähnlichen Verwendungszweck ab.
Folgen für den Haferriegel
Sollte das Gericht der vorläufigen Einschätzung folgen, könnten Unterlassung und Schadenersatz sowie ein Rückruf bereits ausgelieferter Ware im Raum stehen. Für kleinere Anbieter zeigt der Fall zugleich, dass eine eigenständige Produktidee an markenrechtlichen Grenzen scheitern kann, wenn Form und Präsentation zu stark an eine etablierte Marke erinnern.
Entscheidung noch offen
Das Landgericht Stuttgart hatte im Januar keine Markenverletzung gesehen. Die Berufungsverhandlung macht deutlich, dass die zweite Instanz die Gestaltung anders bewertet; eine Entscheidung des Oberlandesgerichts lag zum Zeitpunkt der Anhörung noch nicht vor.
