Ritter Sport, Markenrecht

Ritter Sport gegen Haferriegel: Streit um das Quadrat geht in nächste Instanz

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ritter Sport will den quadratischen Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» aus Mannheim verbieten lassen. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart geht der Streit nun vor dem Oberlandesgericht weiter.

  • Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild) - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild) - Bild: Uwe Anspach/dpa
  • Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa
    Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa
  • Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker sieht keine Verwechslungsgefahr. (Archivbild) - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker sieht keine Verwechslungsgefahr. (Archivbild) - Bild: Uwe Anspach/dpa
Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild) - Bild: Uwe Anspach/dpa Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker sieht keine Verwechslungsgefahr. (Archivbild) - Bild: Uwe Anspach/dpa

Der Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und der Mannheimer Firma Wacker um den quadratischen Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» wird am Donnerstag ab 10.30 Uhr vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt.

Berufung nach Niederlage

Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Schokoladenhersteller aus Waldenbuch verlangt unter anderem, dass Wacker die bislang verwendete Verpackung nicht mehr nutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückruft.

Außerdem fordert Ritter Sport Schadenersatz. Nach Ansicht des Unternehmens verletzt der Riegel die seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung der quadratischen Schokoladentafeln.

Verpackung erinnert an Ritter Sport

Wacker brachte den «Monnemer Quadrat Bio» im November 2024 auf den Markt. Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge war die Verpackung von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, deren Straßenraster in Quadraten angelegt ist.

Die Verpackung erinnerte jedoch auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel. Der Haferriegel ist kleiner als die klassische 100-Gramm-Version, verfügt aber über längere Seitenlaschen.

Streit über Verwechslungsgefahr

Ritter Sport argumentiert, Schokolade und Müsliriegel seien ähnliche Waren, die von derselben Zielgruppe zu vergleichbaren Anlässen gegessen würden. Deshalb bestehe die Gefahr einer Markenkollision.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist für Ritter Sport eine neutrale Verpackung ohne Aufdruck registriert. Sie weist die typischen Seitenlaschen und eine Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite auf. Das Unternehmen hat seine Markenrechte bereits in einem langjährigen Verfahren gegen Milka verteidigt.

Wacker nimmt Riegel aus Sortiment

Matteo Wacker erwartet, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Er bezeichnete die Klage als nicht nachvollziehbar und verwies darauf, dass sein Unternehmen Haferriegel und keine Schokolade herstelle.

Der quadratische Riegel ist inzwischen nicht mehr online bestellbar. Wacker nahm ihn nach eigenen Angaben vorübergehend aus dem Sortiment und ersetzte ihn durch einen länglichen Riegel mit dem Namen «Monnemer Klageriegel».

Entscheidungstermin offen

Das Oberlandesgericht hat nur einen Verhandlungstag angesetzt. Wann die Entscheidung verkündet wird, ist nach Angaben des Gerichts unklar. Eine weitere Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.

Markenschutz trifft Produktähnlichkeit

Im Mittelpunkt steht nicht allein die geometrische Form eines einzelnen Riegels, sondern die Frage, ob die konkrete Gestaltung als Herkunftshinweis auf Ritter Sport verstanden werden kann. Dafür sind unter anderem Verpackungsaufbau, Seitenlaschen, Naht, Größe, Aufmachung und die Ähnlichkeit der angebotenen Waren relevant.

Ritter Sport verfügt seit 1996 über markenrechtlichen Schutz für eine typische quadratische Verpackung. Der aktuelle Streit zeigt damit die wirtschaftliche Bedeutung von Formmarken: Unternehmen können versuchen, wiedererkennbare Gestaltungselemente auch außerhalb ihres ursprünglichen Kernprodukts zu verteidigen, müssen dabei aber die Grenzen des Markenschutzes beachten.

Folgen für kleine Anbieter

Für Wacker hat der Rechtsstreit unmittelbare praktische Folgen. Das Unternehmen nahm den Haferriegel vorübergehend aus dem Sortiment und ersetzte ihn durch einen länglichen Riegel. Damit wird deutlich, dass ein Markenverfahren auch ohne abschließende Entscheidung die Produktplanung, Lagerhaltung und Vermarktung eines kleineren Anbieters beeinflussen kann.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart könnte über den konkreten Riegel hinaus Bedeutung für ähnliche Verpackungsgestaltungen haben. Bestätigt das Gericht die Abweisung, bliebe die Abgrenzung zwischen geschützter Gesamtgestaltung und allgemein nutzbarer Grundform zentral. Sollte Ritter Sport Erfolg haben, könnten Rückruf- und Schadenersatzfragen sowie weitere Auseinandersetzungen über quadratische Produktverpackungen folgen.

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