Reservistenpflicht, Gesetz

Reservistenpflicht: Gesetz soll Übungen ab Juli verpflichtend machen

29.05.2026 - 16:04:33 | boerse-global.de

Verteidigungsminister Pistorius will die Reserveübung für Ex-Soldaten verpflichtend machen. Arbeitgeber müssen künftig freistellen.

Reservistenpflicht: Gesetz soll Übungen ab Juli verpflichtend machen - Foto: über boerse-global.de
Reservistenpflicht: Gesetz soll Übungen ab Juli verpflichtend machen - Foto: über boerse-global.de

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die bisher freiwillige Reservistenausbildung in eine Pflicht umwandelt. Wer gedient hat, soll künftig regelmäßig zur Übung antreten müssen – ob er will oder nicht.

Der sogenannte Reservestärkungsgesetz-Entwurf markiert eine deutliche Abkehr vom bisherigen System. Bislang war die Teilnahme an Reserveübungen freiwillig – und Arbeitgeber konnten die Freistellung ihrer Mitarbeiter oft ablehnen. Das soll sich nun grundlegend ändern.

Von freiwillig zu verpflichtend

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Pistorius bestätigte den Vorstoß am heutigen Freitag. Der Grundwehrdienst bleibt zwar weiterhin freiwillig. Doch wer sich einmal verpflichtet hat, soll anschließend auch für die Reserve zur Verfügung stehen. „Die bloße Freiwilligkeit reicht nicht aus, um unsere Verteidigungsfähigkeit zu sichern“, machte der Minister deutlich.

Das Gesetz soll Arbeitgeber verpflichten, ihre Angestellten für die Übungen freizustellen. Die Bundesregierung will den Entwurf bereits Anfang Juli im Kabinett verabschieden – möglicherweise schon am 1. Juli.

Gestaffelte Pflicht nach Dienstzeit

Das Kernziel: Die Bundeswehr soll von heute rund 183.000 auf 260.000 aktive Soldaten wachsen – und das bis Mitte der 2030er-Jahre. Gleichzeitig will das Ministerium die Reserve auf 200.000 Mann aufstocken. Aktuell nehmen von etwa 60.000 zugewiesenen Reservisten weniger als 40.000 regelmäßig an Übungen teil.

Der Gesetzesentwurf sieht eine abgestufte Verpflichtung vor:

  • Kurzdienende: Wer zwischen sechs Monaten und einem Jahr gedient hat, muss bis zum 45. Lebensjahr zur Reserve. Pro Jahr sind zwei bis drei Wochen Pflicht.
  • Langzeit- und Berufssoldaten: Wer mehr als ein Jahr gedient hat, bleibt bis zum 65. Lebensjahr in der Reservepflicht.
  • Höchstbelastung: Je nach Dienstzeit variiert die maximale Übungsdauer. Bei weniger als einem Jahr Dienstzeit sind es bis zu drei Wochen jährlich, bei 13 oder mehr Jahren bis zu zwölf Wochen.

Ausnahmen gibt es für bestimmte Tätigkeiten – etwa für freiwillige Auslandseinsätze oder Hilfe bei Naturkatastrophen.

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Kosten und Folgen für die Wirtschaft

Die Pläne treffen auch die deutsche Wirtschaft. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter künftig für die Pflichtübungen freistellen. Um die Belastung abzufedern, plant die Bundesregierung finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen.

Die zusätzlichen Kosten beziffert das Ministerium auf rund 43 Millionen Euro jährlich zwischen 2027 und 2029. Der Reservistenverband begrüßt die Reform. Die bisherige Freiwilligkeit habe nicht ausgereicht, um eine verlässliche Reserve aufzubauen – ein Manko, das angesichts der veränderten Sicherheitslage nicht länger tragbar sei.

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