Reservestärkungsgesetz: Ehemalige Soldaten ohne Zustimmung zu Übungen verpflichtbar
03.07.2026 - 13:05:24 | boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2026 das neue Reservestärkungsgesetz verabschiedet. Künftig können ehemalige Soldaten auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen herangezogen werden. Die Bundesregierung reagiert damit auf den gestiegenen Personalbedarf der Bundeswehr.
Ende der doppelten Freiwilligkeit
Bisher war für Übungen im Frieden sowohl die Zustimmung des Reservisten als auch die Freigabe durch das Unternehmen nötig. Das ändert sich jetzt grundlegend. Personen mit mindestens sechs Monaten Wehrdienst können bis zum 45. Lebensjahr verpflichtet werden. Ehemalige Zeit- oder Berufssoldaten mit mindestens einem Jahr Dienstzeit sogar bis zum 65. Lebensjahr. In Einzelfällen ist eine Heranziehung bis zum 68. Lebensjahr möglich.
Die Dauer der jährlichen Übungen ist gestaffelt. Je nach Vordienstzeit sind drei bis zu zwölf Wochen pro Jahr vorgesehen. Über die Jahre hinweg soll die Gesamtdauer zwischen sechs und zwölf Monaten liegen. Für Soldaten mit Grundwehrdienst vor 2011 gibt es teilweise Ausnahmen. Die neue Regelung greift für freiwillig Wehrdienstleistende ab dem 1. Juli 2026 unmittelbar.
Finanzielle Regelungen und Kündigungsschutz
Für Unternehmen bringt das Gesetz neue Planungsvorgaben. Der Entwurf sieht eine Vorlauffrist von acht Wochen vor der Einberufung vor. Firmen können einen Antrag auf Zurückstellung stellen, wenn dringende betriebliche Belange dagegensprechen.
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Zur Kompensation der Personalausfälle sind finanzielle Ausgleichsmechanismen vorgesehen. Unternehmen erhalten Kostenerstattungen für die Rekrutierung von Ersatzkräften. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen ab einer Dienstzeit von 30 Tagen eine zusätzliche Pauschale von 500 Euro. Der Verdienstausfall für Angestellte wird bis zu 301 Euro pro Tag erstattet, bei Selbstständigen liegt die Grenze bei 430 Euro pro Tag.
Während der Dienstleistung genießen Reservisten einen umfassenden Kündigungsschutz. Wirtschaftsverbände wie der DIHK äußerten jedoch Kritik. Sie verwiesen auf die zusätzliche Belastung für Betriebe in Zeiten des Fachkräftemangels. Auch der Bundeswehrverband meldete Bedenken zur Umsetzbarkeit der verpflichtenden Komponenten an.
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Langfristige Personalplanung
Das strategische Ziel der Bundesregierung ist klar: Die Zahl der einsatzbereiten Reservisten soll massiv steigen. Bis 2033 beziehungsweise 2035 soll die Reserve auf 200.000 Personen anwachsen. Zusammen mit den geplanten 260.000 aktiven Soldaten ergibt das eine Gesamtkopfstärke von 460.000 Kräften im Krisenfall. Aktuell verfügt die Bundeswehr über etwa 185.600 aktive Soldaten und rund 60.000 beorderte Reservisten.
Flankierend beschloss das Kabinett das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz. Es bündelt zehn bestehende Gesetze, um den Bau von militärischen Unterkünften, Munitionsdepots und Logistikeinrichtungen zu forcieren. Militärbauten sollen künftig Vorrang vor bestimmten Umweltschutzauflagen erhalten. Das Reservestärkungsgesetz soll nach dem parlamentarischen Verfahren planmäßig Anfang 2027 in Kraft treten.
