Reparaturrichtlinie: Neue Regeln für Millionen Geräte ab Juli
20.06.2026 - 00:26:20 | boerse-global.de
Bis zum 31. Juli 2026 müssen EU-Staaten die Reparaturrichtlinie umsetzen. Deutschland plant das mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG). Ziel: Kreislaufwirtschaft stärken, Ressourcen schonen, Elektroschrott reduzieren.
Reparatur statt Austausch
Händler müssen künftig die Reparatur als vorrangige Lösung anbieten – aber nur, wenn sie günstiger ist als ein Neugerät. Die Pflicht gilt auch für Produkte, die vor dem Inkrafttreten gekauft wurden. Hersteller müssen Reparaturinformationen und Ersatzteile bereitstellen.
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Ein Knackpunkt: Die gesetzliche Gewährleistung verlängert sich nach erfolgreicher Reparatur um zwölf Monate. Maximal sind dann drei Jahre Schutz drin.
Diese Geräte sind betroffen
Die Regeln konzentrieren sich auf Produkte unter der EU-Ökodesign-Verordnung. Dazu gehören:
- Smartphones und Tablets
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Kühl- und Gefriergeräte
- Geschirrspüler
Kleingeräte wie Kaffeemaschinen oder Kopfhörer sind vorerst ausgenommen. Ein neues EU-Formular soll Reparaturbetrieben helfen, Kostenvoranschläge standardisiert zu übermitteln.
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Politik diskutiert Reparaturbonus
Die Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam fordert mehr Bewusstsein für Reparierbarkeit. Die Minister prüfen einen Reparaturbonus – finanzielle Anreize für Verbraucher und Förderung für Reparaturbetriebe.
Parallel dazu gilt seit heute eine neue Pflicht für Online-Shops: Sie müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Der zweistufige Prozess soll den Widerruf so einfach machen wie den Kauf. Branchenverbände warnen vor wachsender Abmahngefahr und Bürokratiebelastung für kleine Unternehmen.
