Rentenreform, Rente

Rentenreform: Rente mit 63 soll wegfallen, Arbeitsalter bis 67,5

27.06.2026 - 04:31:31 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt das Ende der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren und eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.

Rentenkommission: Abschaffung der Rente mit 63 geplant
Rentenreform - Eine Nahaufnahme einer gealterten Hand, die Euro-Münzen hält, mit unscharfen deutschen Regierungsdokumenten im Hintergrund, die Rentenreformen symbolisieren. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 ihren Bericht vorgelegt. 33 Maßnahmen soll das Paket umfassen, um die gesetzliche Altersvorsorge langfristig zu sichern. Kern der Empfehlungen: Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren soll wegfallen. Zudem soll das Renteneintrittsalter stärker an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Weniger Geld für Frührentner, mehr Jahre für alle

Die Kommission will die Rente für besonders langjährig Versicherte streichen. 2024 nutzten rund 269.000 Menschen diese Option – mit durchschnittlich 1.677 Euro monatlich pro Bezieher. Ein Geburtsjahrgang weniger könnte rund 430 Millionen Euro einsparen. Parallel dazu soll die Altersgrenze für Versicherte mit 35 Beitragsjahren von 63 auf 64 Jahre steigen.

Noch weiter geht die Verknüpfung der Regelaltersgrenze mit der Lebenserwartung. Prognosen zufolge könnte das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre klettern. Erste Folgen träfe wohl den Geburtsjahrgang 1965 – für ihn würde sich die Grenze um etwa einen Monat verschieben. Ergänzend plant die Kommission eine Kapitaldeckung, finanziert durch einen Zusatzbeitrag von 2 Prozent.

Merz verteidigt die Pläne – und stößt auf Widerstand

Bundeskanzler Friedrich Merz stellte sich am 24. Juni im Bundestag hinter die Reform. Steigende Lebenserwartung bedeute auch längere Lebensarbeitszeit, so seine Argumentation. Noch vor der Sommerpause will die Regierung Eckpunkte vorlegen, konkrete Gesetzentwürfe sind für den Herbst 2026 angekündigt.

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Die politischen Reaktionen sind gespalten. Unionspolitiker wie Pascal Reddig drängen auf schnelle Umsetzung und kritisieren eine fünfjährige Übergangsfrist als zu lang. In der SPD regt sich dagegen Widerstand: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lehnt die Abschaffung der Rente mit 63 ab. Die Kopplung ans Rentenalter schaffe soziale Härten, warnt sie. Andere Koalitionsteile und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zeigen sich offen für die Vorschläge.

Verfassungsrechtliche Hürden und ein Gegenentwurf

Die kurzfristige Abschaffung bestehender Rentenoptionen wirft juristische Fragen auf. Experten verweisen auf den Vertrauensschutz und die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Für rentennahe Jahrgänge – besonders die Geburtsjahrgänge 1962 bis 1965 – werden daher Übergangsregelungen diskutiert.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) konterte am 26. Juni mit einem eigenen Konzept. Er fordert ein Rentenniveau von 53 Prozent und den Erhalt der Rente mit 63. Finanzieren will der DGB das durch Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen sowie eine Erwerbstätigenversicherung. Zusätzlich schlägt er eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor – mit einem Arbeitgeberbeitrag von 2 Prozent.

Unabhängig von der Reformdebatte steigen die Renten zum 1. Juli 2026 regulär um 4,24 Prozent. Die grundlegende Neuausrichtung der Rentenversicherung bleibt jedoch das beherrschende Thema für die zweite Jahreshälfte.

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