Rentenreform: Koalition einigt sich auf Umbau bis Jahresende
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 14:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bundeskanzler Merz hat am heutigen Donnerstag ein höheres Rentenniveau und Entlastungen für untere und mittlere Einkommen in Aussicht gestellt. Damit rückt die Debatte um die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wieder in den Fokus.
Doppelverbeitragung: Reform seit Jahren überfällig
Seit 2004 werden Betriebsrenten doppelt belastet: in der Anspar- und in der Auszahlungsphase. Der Bundesrat forderte bereits im April 2019 ein Ende dieser Praxis. Sein Vorschlag: die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbieren und die Freigrenze in einen Freibetrag umwandeln.
Die Koalition hat sich am 1. Juli 2026 auf eine umfassende Rentenreform bis Jahresende geeinigt. Eine finale Entscheidung zur Doppelverbeitragung steht aber noch aus.
Grundlage der Reformpläne sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK). Sie legte ihre Ergebnisse am 8. Juli 2026 vor. Die Kommission lehnte die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Dafür sollen Selbstständige und Abgeordnete künftig einzahlen. Pensionen will die Kommission am Rentenniveau deckeln.
Rentner zahlen 2026 drauf
Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Gleichzeitig kletterte der steuerpflichtige Anteil für Neurentner auf 84 Prozent. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Paare. Rund 100.000 Senioren werden dadurch erstmals steuerpflichtig.
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Hinzu kommen Beiträge zur Krankenversicherung (7,30 Prozent) und zur Pflegeversicherung (3,60 Prozent). Die ASK wies in einem Bericht vom 23. Juni 2026 auf ein weiteres Problem hin: Der Bundeszuschuss deckt die nicht beitragsgedeckten Leistungen nicht vollständig. Beitragszahler tragen demnach jährlich einen Fehlbetrag von bis zu 40 Milliarden Euro.
Gerichte stärken Rentner
Das Bundesarbeitsgericht hat am 10. März 2026 (Az. 3 AZR 107/25) sogenannte Spätehenklauseln in Betriebsrentenzusagen gekippt. Solche Klauseln schließen Leistungen aus, wenn die Ehe nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde oder weniger als fünf Jahre bestand. Die Richter sehen darin eine unzulässige Altersdiskriminierung.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 11 R 103/23) stärkte den Vertrauensschutz von Rentnern. Es wies eine Rückforderung von Witwenrente in Höhe von 19.600 Euro ab. Der Fehler: Die eigene Altersrente wurde nicht angerechnet. Da beide Renten vom selben Träger auf dasselbe Konto flossen, sahen die Richter keine grobe Fahrlässigkeit.
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Riester-Aus: Altersvorsorgedepot kommt
Ab Januar 2027 ersetzt ein Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Die staatliche Förderung beträgt bis zu 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Die ASK empfiehlt zudem: Ab 2031 soll das Renteneintrittsalter automatisch im Verhältnis 2:1 zur Lebenserwartung steigen. Ein Nachhaltigkeitsfaktor soll die Rentenanpassungen dämpfen.
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