Rentenreform, Eintrittsalter

Rentenreform: Eintrittsalter ab 2032 an Lebenserwartung gekoppelt

26.06.2026 - 08:12:52 | boerse-global.de

Die geplante Rentenreform sieht die Abschaffung der Rente mit 63 und eine Kopplung des Eintrittsalters an die Lebenserwartung vor.

Rentenreform 2026: Merz verteidigt Paket aus 33 Maßnahmen
Rentenreform - Nahaufnahme der Hände einer älteren Person, die eine Sanduhr hält, im Hintergrund eine unscharfe Stadtlandschaft. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 24. Juni bekräftigte er im Bundestag: Die 33 Einzelmaßnahmen sollen ohne Änderungen gesetzlich verankert werden. Das Ziel: die langfristige Stabilität des Rentensystems sichern. Die Reaktionen fallen gespalten aus – Lob von der OECD, scharfe Kritik von Gewerkschaftsökonomen.

Rente mit 63 fällt – Koppelung an Lebenserwartung kommt

Ein Kernstück der Reform: Das Renteneintrittsalter wird ab 2032 direkt an die Lebenserwartung gekoppelt. Steigt diese um ein Jahr, verlängert sich die Erwerbsphase um acht Monate. Die Kommission rechnet bis 2041 mit einem Rentenalter von 67,5 Jahren, bis 2051 mit 68 Jahren. Für heute Vierjährige könnte die Grenze langfristig bei 70 Jahren liegen.

Parallel dazu soll die Rente mit 63 verschwinden. Als Ausgleich ist eine neue Schutzrente geplant: Wer gesundheitliche Einschränkungen nachweisen kann, darf maximal zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

Kapitalrente kommt – Minijobs werden abgeschafft

Ab 2028 soll eine kapitalgedeckte Komponente die gesetzliche Rente ergänzen. Der paritätische Beitrag startet bei einem Prozent des Bruttolohns und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte auf maximal zwei Prozent. Das Rentenniveau soll so ab 2040 bei 50 Prozent stabilisiert werden.

Die Reform weitet die Versicherungspflicht massiv aus: Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände und perspektivisch Beamte müssen künftig einzahlen. Minijobs werden weitgehend abgeschafft – nur Schüler bleiben ausgenommen. Auch das Blockmodell bei der Altersteilzeit fällt weg, übrig bleibt nur das Teilzeitmodell.

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„Gesamtkunstwerk" oder Belastung für die Wirtschaft?

Die wirtschaftlichen Folgen sind umstritten. Die gewerkschaftsnahen Institute IMK und WSI warnen: Durch den Aufbau des Kapitalstocks könnten die Beiträge bis 2032 auf 22 Prozent steigen – ohne die Komponente lägen sie bei 20,4 Prozent. Die Ökonomen prognostizieren einen Rückgang des Wirtschaftswachstums um einen Prozentpunkt und den Verlust von rund 250.000 Arbeitsplätzen.

Ganz anders die OECD: Sie lobt die Reform, besonders die Minijob-Beschränkung und die Abschaffung der Rente mit 63. Kritik kommt dagegen vom Ökonomen Bernd Raffelhüschen. Er hält die Maßnahmen für zu spät eingeleitet und ungerecht gegenüber der jüngeren Generation.

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Zeitplan ehrgeizig – Koalition muss Details klären

Die Bundesregierung will das Gesetz noch 2026 verabschieden. Ein Koalitionsausschuss in der kommenden Woche soll Details klären, damit die Eckpunkte vor der Sommerpause im Kabinett stehen. Die konkreten Gesetzentwürfe werden im Sommer ausgearbeitet, das parlamentarische Verfahren startet im Herbst.

Trotz der grundsätzlichen Einigung zwischen Union und SPD gibt es noch Diskussionsbedarf. Teile der SPD haben Vorbehalte gegen die Abschaffung der Rente mit 63. Die Union sieht die geplanten Beitragserhöhungen kritisch. Arbeitsministerin Bärbel Bas bezeichnet das Paket dennoch als „Gesamtkunstwerk" – einzelne Bestandteile ließen sich nicht beliebig herauslösen. Eine Zusammenarbeit mit der Linken schloss Merz explizit aus.

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