Rentenerhöhung 4,24%: Neue Regeln für Millionen ab August
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zum 1. August treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Besonders betroffen: Rentner, Krankenversicherte und alle, die noch Steuererklärungen schulden.
Das Wichtigste in Kürze
- Rentenerhöhung von 4,24 Prozent wird für viele erstmals ausgezahlt
- Neue Altersgrenzen für den Jahrgang 1960
- Homöopathie und Cannabisblüten fallen als Kassenleistung weg
- Krankenkassen dürfen Zusatzbeiträge ohne Vorwarnung erhöhen
- Abgabefrist für Steuererklärung 2025 endet
Renten: Mehr Geld und neue Altersgrenzen
Die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent aus dem Juli schlägt sich nun auf den Konten nieder. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 42,52 Euro. Wer seine Rente nachschüssig bezieht, erhält die Erhöhung am 31. August. Vorschüssige Zahlungen wurden bereits Ende Juli angewiesen.
Gleichzeitig verschieben sich die Altersgrenzen. Versicherte des Jahrgangs 1960 erreichen im August die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Langjährig Versicherte der Geburtsjahrgänge zwischen dem 2. Juli und 1. August 1963 können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – allerdings nur mit einem Abschlag von 13,8 Prozent. Schwerbehinderte Menschen der Geburtskohorten von 1964 dürfen ab August mit 62 Jahren und 10,8 Prozent Abschlag die Altersrente beanspruchen.
Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Neuerungen: Die Zurechnungszeit verlängert sich 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten. Eine Besitzstandswahrung stellt sicher, dass die spätere Altersrente nicht niedriger ausfällt als die zuvor bezogene EM-Rente – sofern der Wechsel innerhalb von 24 Monaten erfolgt.
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Krankenkassen: Homöopathie fliegt raus, Cannabis wird eingeschränkt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 30. Juli in Kraft getreten. Es soll insgesamt 19 Milliarden Euro einsparen. Versicherte spüren das direkt: Homöopathie ist keine Kassenleistung mehr. Auch Cannabisblüten werden nicht mehr erstattet – nur noch Extrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon. Das soll rund 130 Millionen Euro sparen.
Zusätzlich wurden die Regeln zur Arbeitsunfähigkeit angepasst. Das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Berechnung des Regelentgelts berücksichtigen nun auch Teilarbeitsunfähigkeit.
Zusatzbeiträge: Höhere Kosten, weniger Transparenz
Die IKK classic erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. August von 3,40 auf 3,85 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz steigt damit auf 18,45 Prozent. Und das dürfte erst der Anfang sein: Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass 88 Prozent der Befragten für 2026 und 2027 mit weiteren Beitragssteigerungen rechnen.
Wer über eine Erhöhung Bescheid wissen will, muss künftig genauer hinschauen. Die Pflicht der Kassen, Mitglieder einen Monat vorher schriftlich zu informieren, wurde gestrichen. Der GKV-Spitzenverband spricht von 100 Millionen Euro eingesparten Verwaltungskosten. Sozialverbände wie der VdK kritisieren den Abbau von Verbraucherrechten. Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen – ohne Vorwarnung wird es aber schwerer auszuüben.
Wer sich mit den neuen Regelungen zur Teilarbeitsunfähigkeit befasst, sollte auch die Fallstricke bei offiziellen Personalgesprächen kennen. Ein Gratis-E-Book enthüllt die häufigsten Stolperfallen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement und wie Arbeitnehmer sowie Betriebsräte diese vermeiden können. Gratis-Ratgeber: Die 7 wichtigsten Antworten zum rechtssicheren BEM
Steuerfrist endet – was jetzt gilt
Der 31. Juli markiert das Ende der regulären Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025. Wer säumig ist, muss ab August mit Verspätungszuschlägen rechnen. Immerhin: Seit Jahresbeginn können Daten zum Grad der Behinderung digital an die Finanzämter übermittelt werden, was die Geltendmachung von Pauschbeträgen vereinfacht.
Blick nach vorn: Weitere Einschnitte geplant
Das GKV-Spargesetz hat langfristige Folgen. Ab 2027 steigen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente auf 7,50 bis 15,00 Euro. Der Festzuschuss für Zahnersatz soll sinken. Und 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für die Familienversicherung von Ehepartnern hinzu. Teilkrankschreibungen sollen dann ebenfalls möglich sein.
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