Rente mit 63: Kommission fordert Abschaffung – Gewerkschaften revoltieren
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 11:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das sorgt für heftigen Gegenwind von Gewerkschaften.
Ungleiche Verteilung der Frührente
Die Kommission begründet ihren Vorstoß Anfang Juli 2026 mit einer Schieflage: Von der Regelung profitierten bisher vor allem Männer und Besserverdienende. Seit 2015 nutzten rund 30 Prozent der Neurentner diese Option. Die durchschnittliche Rente lag 2025 bei 1.677 Euro.
Für die Rentenversicherung entstünden zudem finanzielle Fehlanreize, so die Kommission.
Gewerkschaften fordern Flexi-Rente
Die IG BAU kontert scharf. Am 9. Juli forderte die Gewerkschaft an mehreren Standorten eine Flexi-Rente, die sich am Härtegrad der Arbeit orientiert. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind von 3.670 Bauarbeitern nur 150 über 63 Jahre alt. In Halle sind es sogar bloß 80 von 2.310 Beschäftigten.
Die Gewerkschaft verlangt einen Expresszugang in den Ruhestand für belastete Berufsgruppen. Zudem fordert sie eine Haltelinie beim Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2031, langfristig sogar 53 Prozent.
Studie belegt: Ältere Arbeiter werden kränker
Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) vom 9. Juli untermauert die Problematik. Zwar sind Berufstätige zwischen 58 und 65 Jahren im Schnitt gesünder als gleichaltrige Rentner. Doch ihr Gesundheitszustand hat sich seit 2010 insgesamt verschlechtert.
Viele Arbeitnehmer sind für eine Fortführung ihrer Tätigkeit zu krank, erfüllen aber nicht die strengen Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente. Forscher Brussig kritisiert die Diskussion über eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Er fordert stattdessen Investitionen in Prävention und einen erleichterten Zugang zur Frühverrentung.
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Wirtschaft setzt auf Aktivpension
Wirtschaftsvertreter schlagen eine andere Richtung ein. WKÖ-Präsidentin Schultz betonte am 10. Juli die Bedeutung einer Aktivpension. Flexible Arbeitszeitmodelle und steuerliche Anreize bei Teil-Rentenbezug sollen den Fachkräftemangel lindern. Ziel ist es, ältere Arbeitnehmer freiwillig länger im Beruf zu halten und Altersarmut zu senken.
Teilrente: Rechtliche Fallstricke lauern
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein beschäftigte sich mit einem kniffligen Fall. Eine Rentenbezugsklausel im Arbeitsvertrag führte zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – nachdem ein Mitarbeiter eine Teilrente von 99,99 Prozent beantragt hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als Eintritt des Rentenfalles. Das Bundesarbeitsgericht verhandelt den Fall nun unter dem Aktenzeichen 7 AZR 210/25.
Für Beamte bei Polizei, Feuerwehr und Militär ändert sich zum Dienstende der Versicherungsschutz. Mit der Pension endet die freie Heilfürsorge. Pensionäre müssen in die Beihilfe wechseln, die rund 70 Prozent der Kosten deckt. Die restlichen 30 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Experten raten zum frühzeitigen Abschluss einer Anwartschaft.
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Psychologischer Abschied vom Berufsleben
Neben Finanzen und Recht rückt die psychologische Gestaltung des Ruhestands in den Fokus. Fachberater empfehlen eine frühzeitige Planung, die über die finanzielle Übersicht hinausgeht. Zentral: berufliche Kontakte privatisieren und ein außerberufliches Engagement aufbauen.
Untersuchungen zeigen: Neurentner wählen meist einen von drei Wegen – den vollständigen Abstand vom Beruf, das Weiterarbeiten in reduziertem Umfang oder die Umsetzung neuer Projekte.
Das Versicherungsamt in Frankfurt meldete am 9. Juli ein deutlich gestiegenes Informationsbedürnis der Bürger. Für Ende Oktober ist zudem ein Online-Vortrag zur psychosozialen Dimension des Abschieds aus dem Berufsleben angekündigt.
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