Reisezeit-Urteil, EuGH

Reisezeit-Urteil: EuGH erklärt Fahrtzeiten zur Arbeitszeit

26.05.2026 - 18:12:19 | boerse-global.de

Steigender Mindestlohn, ein EuGH-Urteil zu Reisezeiten und Steuerfallen prägen die Beschäftigung 2026. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zahlreiche Neuerungen beachten.

Reisezeit-Urteil: EuGH erklärt Fahrtzeiten zur Arbeitszeit - Bild: über boerse-global.de
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Die Kombination aus steigendem Mindestlohn, neuen Gerichtsurteilen und komplexen Steuerregeln macht die Beschäftigungslandschaft in Deutschland zunehmend unübersichtlich. Wer mehrere Jobs hat oder einen Minijob ausübt, muss 2026 besonders aufpassen.

Mindestlohn zwingt zur Neuberechnung

Mit 13,90 Euro pro Stunde liegt der gesetzliche Mindestlohn 2026 auf einem neuen Rekordniveau. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Das hat direkte Auswirkungen auf Minijobber: Wer die 538-Euro-Grenze nicht überschreiten will, muss seine Arbeitszeit entsprechend anpassen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat die Kontrollen verschärft. Allein 2025 leitete die Behörde 6.121 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen ein. Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnung nicht anpassen, gehen ein erhebliches Risiko ein.

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Arbeitnehmer können Verstöße übrigens bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem klargestellt, dass vertragliche Ausschlussfristen für den Mindestlohn unwirksam sind. Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, greifen die gesetzlichen Mindeststandards – inklusive 13,90 Euro Stundenlohn und mindestens 24 Urlaubstagen bei einer Sechs-Tage-Woche.

EuGH-Urteil: Reisezeit ist Arbeitszeit

Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2025 verändert die Arbeitszeitbewertung grundlegend. Demnach gilt die Reisezeit von einem Sammelpunkt zur Einsatzstelle als Arbeitszeit – und zwar für Fahrer und Mitfahrer gleichermaßen, wenn es keinen festen Arbeitsort gibt.

Besonders betroffen sind Branchen wie Baugewerbe, Montage, ambulante Pflege und Dienstleistungen, wo Mitarbeiter täglich mehrere Einsatzorte anfahren. Arbeitgeber müssen diese Zeiten künftig erfassen und vergüten.

Steuerfallen bei Mehrfachbeschäftigung

Wer mehrere Jobs hat oder neben der Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübt, sollte die Steuerpflicht im Blick behalten. Nach Paragraf 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG ist eine Pflichtveranlagung fällig, wenn die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte oder die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Bezüge 410 Euro im Jahr übersteigen.

Das betrifft vor allem Arbeitnehmer mit gemischten Einkünften – etwa aus Beschäftigung, Vermietung oder freiberuflicher Tätigkeit.

Trotz der jüngsten Steueranpassungen zeigt eine Auswertung der Datev: Viele Arbeitnehmer haben 2026 weniger Netto vom Brutto. Grund sind gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Verlierer der Entwicklung: Gutverdiener in Steuerklasse III verlieren bis zu 464 Euro netto pro Jahr. Auch Alleinerziehende mit höheren Einkommen müssen mit spürbaren Einbußen rechnen. Ledige mit mittlerem Einkommen können dagegen mit einem Plus von rund 64 Euro rechnen.

Rentner und die „Aktivrente"

Seit Januar 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Doch steuerlich bleibt es kompliziert: 2026 unterliegen 85 Prozent der Rente der Besteuerung. Zusammen mit dem Arbeitslohn führt das oft zu einer höheren Steuerprogression. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – fällig sowohl auf die Rente als auch auf das Gehalt.

Die Politik diskutiert derzeit über weitere Anreize für längeres Arbeiten. Bundeskanzler Friedrich Merz schlug im Mai 2025 eine „Aktivrente" vor: Wer freiwillig über das 67. Lebensjahr hinaus arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen können. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert zudem ein Ende der Frühverrentungsprogramme – mit Verweis auf Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft.

Systemprobleme im Sozialstaat

Die Deabtte um Minijobs und Mehrfachbeschäftigung ist eingebettet in eine grundsätzliche Diskussion über die Finanzierung des Sozialstaats. Studien von DIW, IW Köln und Bertelsmann-Stiftung identifizieren rund 30 systemische Ungleichgewichte mit einem Gesamtvolumen von 150 bis 210 Milliarden Euro jährlich.

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Zu den größten Posten zählen:

  • Pensionen für Beamte: Rund 90 Milliarden Euro Steuergeld flossen 2024 in die Altersversorgung ehemaliger Staatsdiener. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung könnte bis 2030 fast 60 Milliarden Euro freisetzen.
  • Ehegattensplitting: Geschätzte 20 bis 25 Milliarden Euro jährlich.
  • Kerosinsteuerbefreiung: Bis zu acht Milliarden Euro pro Jahr.
  • Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich – ein Spiegelbild der steigenden Gesundheitskosten.

Flexiblere Arbeitszeiten in Sicht

Bundeskanzler Merz hat eine Abkehr von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit signalisiert. Möglich wären dann Arbeitstage von bis zu 13 Stunden – vorausgesetzt, die EU-Vorschriften mit 11 Stunden Ruhezeit pro 24 Stunden und maximal 48 Stunden Wochenarbeitszeit bleiben gewahrt.

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin strenge Regeln: Die volle Rente gibt es nur bei einer Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden täglich, eine Teilrente bei drei bis sechs Stunden. Die Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 20.763,75 Euro jährlich. Seit Januar 2024 gibt es eine sechsmonatige Probephase, in der Empfänger ihre Belastbarkeit testen können, ohne sofort den Rentenstatus zu verlieren.

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