Reisekosten ab Juli: EuGH-Urteil ändert Arbeitszeit-Berechnung
23.06.2026 - 17:09:24 | boerse-global.de
Neben gesetzlichen Änderungen zum 1. Juli 2026 sorgt vor allem ein EuGH-Urteil für Klärungsbedarf.
EuGH: Sammelfahrten sind Arbeitszeit
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) klargestellt: Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort gelten als Arbeitszeit. Das hat direkte Auswirkungen auf den Mindestlohn, der seit Januar bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
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Betriebe müssen jetzt prüfen, ob der effektive Stundenlohn inklusive Fahrtzeiten die gesetzliche Grenze nicht unterschreitet. Bei Verstößen drohen Nachzahlungsansprüche mit einer dreijährigen Verjährungsfrist. Besonders relevant ist das für Außendienstmitarbeiter und Baustellenfahrten.
Steuerliche Änderungen zum 1. Juli
Die Luftverkehrsteuer wird gesenkt – je nach Flugziel zwischen 2,50 und 11,40 Euro pro Ticket. Eine spürbare Entlastung für betriebliche Flugreisen.
Komplizierter wird es im grenzüberschreitenden Warenverkehr: Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern entfällt. Stattdessen erhebt der Staat einen pauschalen Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie – vorausgesetzt, das IOSS-Verfahren wird genutzt oder es handelt sich um Postsendungen. Die Maßnahme dient der Missbrauchsbekämpfung.
Digitalisierung schreitet voran
Ab Juli steht für rund 11,5 Millionen Ledige und Rentner die App „MeinElster+“ zur Verfügung. Sie ermöglicht die mobile Steuererklärung. In der betrieblichen Praxis bleibt die korrekte Anwendung der Reisekostenreform zentral.
Fachschulungen für 2026 und Frühjahr 2027 fokussieren sich auf Verpflegungsmehraufwand, Auslandspauschalen und die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen. Auch die Firmenwagenbesteuerung bleibt ein Schwerpunktthema.
Ob Fahrtenbuch oder 1%-Regelung – gerade bei der Firmenwagenbesteuerung zahlen viele Unternehmer unnötig hohe Steuern. Dieser kostenlose Rechner ermittelt in weniger als 3 Minuten die für Sie günstigste Methode, inklusive Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen. Optimale Firmenwagen-Besteuerung hier berechnen
Für Spezialfälle – etwa Sportler mit überwiegender Auslandstätigkeit – gelten länderspezifische Regelungen. In Österreich kann ein Großteil des Gewinns steuerfrei bleiben, während ein Drittel der Besteuerung unterliegt.
Fuhrparkverwaltung im Wandel
Die Digitalisierung von Flottenprozessen gewinnt an Bedeutung. Branchenexperten diskutieren über die Vernetzung von Fahrzeugflotten und die Integration von Personal- und Asset-Prozessen. Ziel: effizientere Abrechnung von Fahrtwegen und Verwaltung mobiler Arbeitsmittel.
Ab Januar 2027 kommt eine weitere Neuerung: Das ADR 2027 ermöglicht erstmals rein digitale Schulungsformate für Gefahrgutfahrer. Die Identitätsprüfung erfolgt per Webcam und Lichtbildausweis. Hybride Formate bleiben ausgeschlossen.
