Reichensteuer, Euro

Reichensteuer: 47 Prozent ab 280.000 Euro – Ökonomen bezweifeln Mehreinnahmen

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Finanzwissenschaftler bezweifeln die erwarteten Einnahmen der höheren Spitzensteuersätze; Verbände warnen vor Belastungen für den Mittelstand.
Moderne Büroarchitektur aus Glas und Beton bei Dämmerung Illustration mit AI erstellt.

Die steuerpolitischen Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sorgen für erhebliche Diskussionen in Wirtschaft und Politik. Medienberichte vom 4. November 2026 thematisieren wachsende steuerliche Risiken und befürchtete negative Folgen für den Wirtschaftsstandort.

Im Zentrum der Kontroverse steht die geplante Verschärfung der Reichensteuer: Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen, anstatt wie bisher ab 277.826 Euro. Zudem sieht der Regierungsentwurf eine neue Spitzenstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vor.

Umstrittene Einnahmeerwartungen und Zweifel von Ökonomen

Das Bundesfinanzministerium kalkuliert durch die Neuregelung mit spürbaren Zusatzeinnahmen für den Staatshaushalt. Aus der Absenkung der Schwelle für den 45-Prozent-Satz auf 250.000 Euro erwartet das Ministerium für das Jahr 2027 Mehreinnahmen von 0,25 Milliarden Euro. Die Einführung der zweiten Stufe von 47 Prozent soll weitere 2,4 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen.

Finanzwissenschaftler äußerten am 4. November 2026 jedoch deutliche Zweifel an diesen Prognosen. In einer Anhörung des Finanzausschusses erklärte Felix Bierbrauer von der Universität zu Köln und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die geplante zweite Stufe voraussichtlich nicht zu Mehreinnahmen führen werde.

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Als Hauptursache nannte er zu erwartende Verhaltensänderungen der Betroffenen. Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlags erreiche der steuerliche Höchstsatz knapp 49,6 Prozent. Florian Schuster-Johnson von der Denkfabrik Dezernat Zukunft rechnet zwar kurzfristig mit höheren Einnahmen, geht jedoch davon aus, dass ab 2028 eine Verlagerung zur Körperschaftsteuer-Option einsetzen werde.

Mittelstand und Verbände warnen vor Mehrbelastungen

Aus der Unternehmenspraxis kommt ebenfalls entschiedener Widerspruch. Die Bundessteuerberaterkammer kritisierte im Finanzausschuss, dass das frühere Greifen der Steuersätze von 45 Prozent und 47 Prozent vor allem mittelständische Betriebe treffe.

Der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Dr. Dirk Jandura, bezeichnete den Entwurf zur Ausschussanhörung als halbherzig und enttäuschend. Die Anhebung der Reichensteuer bestrafe erfolgreiche Personenunternehmen, weshalb er einen sofortigen Stopp weiterer Mehrbelastungen forderte.

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Scharfe Kritik übte auch der Bund der Steuerzahler. Dessen Präsident Reiner Holznagel stufte die Pläne am 4. November 2026 als Liste von Belastungen ein und monierte, dass statt wirklicher Entlastungen überwiegend Mehrbelastungen vorgesehen seien.

Zwar liege das rechnerische Entlastungsvolumen bis 2028 zunächst bei rund 10 Milliarden Euro, nach Verrechnung der Gegenfinanzierung verbleibe davon jedoch lediglich ein Betrag von knapp 5 Milliarden Euro. Nach Berechnungen des Verbandes betrage die Entlastung höchstens 7 Milliarden Euro.

Der Verband fordert deshalb einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Der CDU-Politiker Daniel Peters aus Mecklenburg-Vorpommern warf Klingbeil vor, sein Wort gebrochen zu haben, da von den ursprünglich avisierten zehn Milliarden Euro Steuererleichterung nicht einmal ein Drittel übrig bleibe.

Geplante Gegenfinanzierung und Streit um kalte Progression

Zur Gegenfinanzierung des Entwurfs plant die Bundesregierung mehrere Einschnitte:
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent gekürzt werden, wodurch der maximale Förderbetrag von 1.200 auf 900 Euro sinkt.
- Der Pauschsteuersatz für Minijobs soll angehoben werden.
- Der bisherige Rabattfreibetrag soll vollständig entfallen.

Zusätzliche Debatten zeichnen sich um Ausnahmeregelungen ab. Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 darum, auf die geplante Erhöhung des Grundlohns für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro zu verzichten, da diese Maßnahme Mindereinnahmen von jährlich 70 Millionen Euro nach sich ziehen würde.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) wies darauf hin, dass die Bürger 2027 den Gürtel enger schnallen müssten, da die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werden dürfte. Ein vollständiger Abbau würde gesamtstaatlich 4 Milliarden Euro kosten, wovon rund 1,8 Milliarden Euro auf den Bund entfielen.

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