Reiche kippt Heizungsverbot: Neues Gesetz für Öl und Gas
05.05.2026 - 19:02:26 | boerse-global.deWirtschaftsministerin Katherina Reiche hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das geplante Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 aufhebt. Der neue Plan ersetzt das Gebäudeenergiegesetz durch ein weniger restriktives Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Statt Verboten setzt die Regierung nun auf marktwirtschaftliche Anreize.
Das Aus für das Heizungsverbot
Kernstück der Reform: Der Paragraf 72 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes wird komplett gestrichen. Er sah vor, dass Öl- und Gasheizungen spätestens Ende 2044 außer Betrieb gehen müssen. Mit der Streichung fällt diese harte Grenze.
Die Ministerin begründet den Kurswechsel mit der Stabilisierung des Immobilienmarktes. Deutschland hatte in den vergangenen zwei Jahren mit Rezession zu kämpfen. Die Investitionsbereitschaft von Hausbesitzern war entsprechend gedämpft. Experten des Ministeriums hatten berechnet, dass die nötigen Sanierungsquoten von bis zu 1,9 Prozent pro Jahr kaum erreichbar sind – solange Materialpreise und Zinsen hoch bleiben.
Die „Bio-Treppe“ als neuer Weg
Anstatt eines Totalverbots führt das Gesetz eine schrittweise Umstellung ein. Das Konzept der sogenannten Bio-Treppe sieht vor:
- Ab 2029: Neue Öl- und Gasheizungen müssen zu mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichem Gas oder Bio-Öl betrieben werden
- Bis 2040: Der fossile Anteil soll auf etwa 40 Prozent sinken
- Bis 2050: Der Gebäudebestand soll nahezu klimaneutral sein
Der Einbau neuer Gasheizungen bleibt erlaubt – sofern sie technisch für Wasserstoffbetrieb geeignet sind („H2-ready“). Diese Lösung war bereits in der Vergangenheit Teil der Debatte, bekommt durch den Wegfall des 2045-Limits aber neue Bedeutung.
Vermieter zahlen mit
Auf Druck der SPD enthält der Entwurf auch soziale Komponenten. Vermieter sollen künftig die Hälfte der CO2-Preise, Netzentgelte und Mehrkosten für biogene Brennstoffe tragen. Das verhindert, dass steigende Energiepreise allein auf Mieter abgewälzt werden.
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Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen bis mindestens 2029 bestehen. Milliarden sollen den Umstieg auf Wärmepumpen und andere regenerative Technologien attraktiv halten. Die Nachfrage war zuletzt allerdings moderat – viele Verbraucher warteten aufgrund politischer Unsicherheiten ab.
Heftige Kritik von allen Seiten
Die Pläne stoßen auf geteilte Reaktionen. Während Verbände der Immobilienwirtschaft die Lockerungen begrüßen, formiert sich massiver Widerstand:
- Grüne: Werfen der Ministerin vor, den Klimaschutz zu sabotieren
- Verfassungsrechtler: Ein Gutachten warnt vor einem Verstoß gegen das Grundgesetz
- Energiewende-Branche: Hersteller von Wärmepumpen und Windkraftbetreiber monieren, der „unkoordinierte Zubau“ fossiler Kapazitäten belaste den Netzausbau
Hans-Josef Fell, Mitvater des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wirft der Ministerin vor, vor allem die Gewinne der fossilen Konzerne zu sichern. Die Pläne trieben die Netzgebühren nach oben, da große zentrale Anlagen statt dezentraler Lösungen gefördert würden.
Wirtschaftlicher Kontext der Kehrtwende
Die Reform ist Teil einer umfassenderen Neuausrichtung der Energie- und Wirtschaftspolitik. Seit dem Amtsantritt der Merz-Regierung wurden bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt:
- Abschaffung der Gasspeicherumlage
- Reduzierung der Stromsteuer für Gewerbe auf das europäische Minimum
- Senkung der Netzentgelte durch 6,5 Milliarden Euro Zuschüsse
- Einführung des Industriestrompreises rückwirkend zum 1. Januar
Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung geht für das laufende Jahr von einem BIP-Wachstum von lediglich 0,5 Prozent aus. Verschärft durch den Konflikt im Iran und hohe Rohstoffpreise sieht die Regierung Strukturreformen als wichtiger an als starre Verbotsdaten.
Zeitplan: Sommerbeschluss geplant
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll bereits im Sommer verabschiedet werden. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Juli. Bis dahin wird der Referentenentwurf in den parlamentarischen Gremien beraten. Die finale Fassung wird im April erwartet.
Für Immobilienbesitzer bedeutet der Vorstoß zunächst eine Atempause. Die Sorge vor einem zwangsweisen Austausch funktionierender Anlagen ist vorerst vom Tisch. Das wirtschaftliche Risiko bleibt aber bestehen: Steigen die Preise für CO2 und fossile Energieträger stärker als prognostiziert, könnten sich vermeintlich günstige Gasheizungen als Kostenfalle erweisen.
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