Registrierkassen-Pflicht, Regeln

Registrierkassen-Pflicht: Neue Regeln für 100.000+ Euro Umsatz ab Januar

05.06.2026 - 06:01:33 | boerse-global.de

Bundesfinanzministerium verschärft Regeln für Registrierkassen und lockert Bonpflicht für Kleinbeträge unter 30 Euro.

Neue Kassenpflicht ab 2027: Strafen bis 25.000 Euro geplant
Registrierkassen-Pflicht - Ein streng blickender Finanzprüfer im Anzug untersucht digitale Quittungen auf einem Tablet, im Hintergrund ein modernes Büro. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz verpflichtend elektronische Registrierkassen nutzen. Gleichzeitig soll die Bonpflicht für Kleinstbeträge unter 30 Euro entfallen.

Strafen bis 25.000 Euro bei Verstößen

Die neuen Regeln sehen empfindliche Sanktionen vor. Wer die Kassenpflicht ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Bei nachgewiesener Manipulation drohen sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

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Aktuell gibt es in Deutschland rund 2,2 Millionen Registrierkassen und etwa 114.000 offene Ladenkassen. Letztere gelten als besonders manipulationsanfällig.

Entlastung bei der Bonpflicht

Die umstrittene Belegausgabepflicht wird entschärft. Für Beträge unter 30 Euro entfällt die Pflicht zum Papierbon künftig. Stattdessen setzt das Ministerium auf digitale Alternativen wie QR-Codes oder E-Mail-Bons.

Die Umstellungskosten beziffert die Bundesregierung auf einmalig 99 Millionen Euro. Dafür erwartet sie eine jährliche bürokratische Entlastung von rund 89 Millionen Euro. Für Härtefälle wie Vereine sollen Ausnahmeregelungen möglich bleiben.

Milliardenschäden durch Steuerhinterziehung

Der Hintergrund der Verschärfung: massive Einnahmeverluste für den Fiskus. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat jährlich rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Weitere 100 Milliarden Euro werden dem Bereich Geldwäsche zugerechnet.

Allein bei den CumEx- und CumCum-Geschäften beläuft sich der Gesamtschaden auf etwa 40 Milliarden Euro. Bisher konnte weniger als ein Prozent der CumCum-Schäden rechtskräftig zurückgefordert werden.

Prominente Fälle und Zollerfolge

Auch die Politik bleibt nicht verschont. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Grünen-Politiker Felix Banaszak wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zweitwohnsitzsteuer. Banaszak räumte ein, nach Umzügen Angaben nicht rechtzeitig aktualisiert zu haben, und kündigte Nachzahlungen an.

Der Zoll meldet derweil Erfolge: Das Hauptzollamt Regensburg stellte Anfang Juni mehr als 320 Liter unversteuerten Kraftstoff im Grenzgebiet zu Tschechien sicher. Trotz einer Energiesteuersenkung im Mai bleibt der Preisunterschied zum Nachbarland mit bis zu 40 Cent pro Liter ein Anreiz für illegale Einfuhren.

Fristen und Zinsrisiken im Blick behalten

Für Steuerpflichtige wird es langsam teuer. Die Frist für die Steuererklärung 2024 endete am 30. April. Seit dem 1. Juni fallen Verzugszinsen von 0,15 Prozent pro Monat an. Wer freiwillig vor dem offiziellen Bescheid zahlt, kann die Zinslast bis zum 30. Juni mindern.

Für das Steuerjahr 2025 gilt für Selbstabgeber eine Frist bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich der Zeitraum bis zum 1. März 2027. Abziehbar bleiben unter anderem die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro sowie Handwerkerleistungen (bis 1.200 Euro) und haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 Euro).

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Corona-Hilfen und Immobilienbewertung

In Hessen endete im Mai ein Moratorium für Rückmeldeverfahren bei Corona-Soforthilfen. In rund 66.400 Fällen rechnet man mit Entlastungen. Betriebliche Eigenmittel mindern die Förderhöhe nicht mehr, Darlehenstilgungen gelten nun als förderfähig.

Bei Immobilienkäufen sollten Eigentümer genau hinschauen. Der Bundesfinanzhof hat pauschalierte Bewertungsmethoden der Finanzverwaltung wiederholt kritisiert. Oft setzen Ämter den Gebäudeanteil zu niedrig an – das verringert die Abschreibungsbasis. Ein unabhängiges Gutachten kann bei einer 750.000-Euro-Immobilie Steuerersparnisse im fünfstelligen Bereich ermöglichen.

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