Reformpaket, Krankschreibung

Reformpaket: Krankschreibung ab Tag eins und längere Befristungen

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 05:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Pflichten für Arbeitgeber: Digitale Zeiterfassung ab 2026 geplant, Krankschreibung soll ab Tag eins gelten.

Arbeitszeit 2026: Digitale Erfassung und neue Krankschreibungsregeln
Reformpaket - Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassungsuhr, die Arbeitszeiten und Pausen anzeigt, im Hintergrund ein modernes Büro. 10.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Arbeitszeiterfassung wird digital, die Pausenregeln bleiben strikt – und eine neue Reform könnte die Krankschreibung ab Tag eins bringen. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich auf mehrere Änderungen einstellen.

Pausen: Das schreibt das Gesetz vor

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen Arbeitnehmer mindestens 30 Minuten Pause machen. Wer länger als neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf 45 Minuten. Die Pausen lassen sich in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufteilen. Für Jugendliche gelten strengere Regeln: Schon ab viereinhalb Stunden sind 30 Minuten Pflicht, ab sechs Stunden sogar 60 Minuten.

Wichtig: Die Pausenzeiten müssen im Voraus feststehen. Das Bundesarbeitsgericht entschied im August 2024: Flexible Pausen sind erlaubt, solange der Arbeitnehmer zu Beginn weiß, wie lange sie dauert. Pausen sind grundsätzlich unbezahlt. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn müssen zudem elf Stunden Ruhezeit liegen.

Pflicht zur Zeiterfassung: Digitalisierung kommt

Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – inklusive Beginn, Ende, Pausen und Überstunden. Das folgt aus einem EuGH-Urteil von 2019 und einer Grundsatzentscheidung des BAG. Die Pflicht gilt auch für Homeoffice und mobiles Arbeiten.

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Selbst Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Dokumentation – nur von der Kontrolle, wann genau gearbeitet wird. Kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern dürfen noch analog aufzeichnen. Für 2026 ist eine Reform geplant, die größere Unternehmen zur digitalen Erfassung zwingt. Die Daten müssen mindestens zwei Jahre gespeichert werden und der DSGVO entsprechen.

Reformpaket: Krankschreibung ab Tag eins?

Die Bundesregierung plant mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ weitreichende Änderungen. Ein zentraler Punkt: die generelle Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit wieder abgeschafft werden.

Eine Befragung unter über 500 Patienten zeigt: Fast die Hälfte muss bereits jetzt am ersten Fehltag ein Attest vorlegen. Medizinerverbände kritisieren die geplante Verschärfung – sie fürchten überlastete Praxen. Auch Gewerkschaften warnen vor wachsendem Druck auf Kranke.

Das Reformpaket sieht zudem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung vor. Diese soll bis Ende 2030 für bis zu 48 Monate möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen.

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Raucherpausen: Kein gesetzlicher Anspruch

Ein Recht auf zusätzliche Raucherpausen gibt es nicht. Solche Unterbrechungen gelten als private Pausen und sind in der Regel unbezahlt. Juristen warnen: Wer Raucherpausen falsch erfasst, riskiert den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs – mit Folgen von der Abmahnung bis zur Kündigung.

KI am Arbeitsplatz: Neue Regeln gefordert

Angesichts der zunehmenden Bedeutung künstlicher Intelligenz fordern Arbeitnehmervertreter neue tarifliche Regelungen. Ein Abschlussbericht zu generativer KI aus dem Jahr 2026 betont: Die Einführung solcher Technologien muss mit Mitbestimmungsrechten und Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft werden. Ziel ist eine gerechte Verteilung der Produktivitätsgewinne – und klare Grenzen gegen automatisierte Verhaltens- und Leistungskontrolle.

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