Rattengift-Sachkundenachweis, Frist

Rattengift-Sachkundenachweis: Frist bis 2030 verlängert

22.06.2026 - 12:52:54 | boerse-global.de

Der Bundesrat gewährt Anwendern von Rodentiziden drei Jahre mehr Zeit für den Sachkundenachweis. Neue EU-Regeln schränken Privatpersonen ein.

Bundesrat verlängert Frist für Rattengift-Sachkunde bis 2030
Rattengift-Sachkundenachweis - Kalenderblatt mit hervorgehobener Jahreszahl 2030 und kleiner Rattensilhouette, symbolisiert die Fristverlängerung für den Sachkundenachweis. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Anwender von Rodentiziden bekommen mehr Zeit für die nötigen Qualifikationen. Die ursprüngliche Deadline war für den 28. Juli 2027 vorgesehen – jetzt gilt der 28. Juli 2030.

Mehr Zeit – aber keine Gnadenfrist

Die Verlängerung betrifft alle, die Rodentizide beruflich einsetzen. Die Pflicht zur Sachkunde bleibt aber bestehen. Martin Claus vom Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) warnt davor, die Schulungen auf die lange Bank zu schieben.

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Einmal erworben, gilt der Nachweis sechs Jahre. Wer jetzt die Qualifikation macht, ist bis 2032 auf der sicheren Seite. Die Lehrgänge sind kompakt: maximal zwei Tage.

Strengere Regeln für Privatanwender

Parallel zur Fristverlängerung verschärfen sich die Regeln. Die vorsorgliche Ausbringung von Rattengift ist künftig verboten. Das schützt die Umwelt und verhindert, dass Gift unkontrolliert in die Nahrungskette gerät.

Neue EU-Vorschriften schränken den Zugang für Laien massiv ein. Privatpersonen ohne Sachkundenachweis dürfen Rodentizide bald nicht mehr kaufen. Die Aufgabe liegt dann ausschließlich bei Profis.

Rattenplage auf Föhr

Die Dringlichkeit zeigt sich auf der Nordseeinsel Föhr. Dort bedroht eine massive Rattenpopulation seltene Bodenbrüter wie die Uferschnepfe. Lebendfallen helfen kaum. Landwirte und Naturschützer brauchen den gezielten Einsatz von Wirkstoffen durch Fachpersonal.

In Wyk führten Rattennester bereits zu infrastrukturellen Schäden. Absackende Straßenteile sind die Folge.

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Neue Technische Regeln in Sicht

Die Branche steht vor einem Regelwerkswechsel. Die bisherige TRGS 523 wird durch die neue TRGS 541 abgelöst. Die genauen Details sind noch nicht bekannt, aber es geht um modernere Sicherheitsstandards.

Die Forschung arbeitet an neuen Ansätzen. Sexualpheromone könnten künftig die Deutsche Schabe bekämpfen – gezielter und mit weniger Chemie.

Invasive Arten als zusätzliche Herausforderung

Neben Ratten fordern invasive Arten die Branche. In der Westpfalz breitet sich die Drüsenameise Tapinoma magnum aus. Ursprünglich aus dem Mittelmeerraum, begünstigt der Klimawandel ihre Verbreitung. Sie unterhöhlt Gehwege und verursacht Schäden.

Auch die Asiatische Hornisse und verlängerte Wespen-Aktivitätszeiten erhöhen den Druck. Qualifiziertes Personal durch Sachkundenachweise bleibt daher zentral für Umwelt- und Bautenschutz.

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