Psychische, Störungen

Psychische Störungen: 16,7 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage

01.07.2026 - 08:32:40 | boerse-global.de

Fachverbände drängen auf Gleichstellung von Betriebsärzten beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte und fordern ein Opt-out-Verfahren.

Arbeitsmedizin: Verbände fordern mehr ePA-Zugriff für Betriebsärzte
Psychische - Ärzte diskutieren über digitale Gesundheitsdaten, eine Metapher für Arbeitsmedizin und technologischen Wandel. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum steht der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheits-Digital-Gesetzes (GeDIG) fordern der Verband Deutscher Betriebs- und Personalärzte (VDBW), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner (BsAfB) eine Gleichstellung von Betriebsärzten beim ePA-Zugriff. Die Verbände verlangen eine Umstellung von der bisherigen Opt-in-Regelung auf ein Opt-out-Verfahren. Zudem soll die Zugriffsdauer von drei auf 90 Tage verlängert und die Akte um arbeitsmedizinische Vorsorgedaten erweitert werden.

Bereits bei einer Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium am 18. Mai wurde diese Position deutlich. Während die Verbände auf die ärztliche Schweigepflicht verweisen, gibt es kritische Stimmen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) bewertete die Ausweitung der Zugriffsrechte laut Medienberichten als problematisch für den Datenschutz.

Psychische Erkrankungen als Hauptgrund für Fehlzeiten

Die Relevanz einer effizienten arbeitsmedizinischen Betreuung wird durch aktuelle Statistiken untermauert. Auf dem 11. Präventionsforum der Nationalen Präventionskonferenz am 30. Juni stand die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt im Fokus. Den Daten zufolge verursachten psychische Störungen im Jahr 2024 rund 16,7 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage. Mit 42 Prozent sind sie zudem der häufigste Grund für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

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Parallel dazu verzeichnet der Fehlzeitenreport 2026 eine Zunahme bei Bandscheibenerkrankungen. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Behindertenbetreuung. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) forderte Ende Juni die Aufnahme bandscheibenbedingter Erkrankungen in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten.

Strenge Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten

Trotz steigender Fallzahlen bleibt die rechtliche Anerkennung sogenannter „Wie-Berufskrankheiten“ nach Paragraf 9 Abs. 2 SGB VII restriktiv. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte Ende Juni eine Entscheidung, wonach eine „Frozen Shoulder“ bei einer Physiotherapeutin nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde. Das Gericht begründete dies mit der multikausalen Ursache des Krankheitsbildes. Der entsprechende Paragraf sei kein allgemeiner Auffangtatbestand für beruflich mitverursachte Leiden.

Digitalisierung im Arbeitsschutz schreitet voran

Auch die technologische Umsetzung der arbeitsmedizinischen Betreuung entwickelt sich weiter. Eine am 30. Juni veröffentlichte Synopse der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt den Einsatz digitaler Medien und telemedizinischer Anwendungen. Vorschriften wie die AMR 3.4 ermöglichen zwar den Einsatz digitaler Tools. Die Präsenzbetreuung der Beschäftigten behält jedoch weiterhin Vorrang. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht bleiben die zentralen Rahmenbedingungen.

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Auf internationaler Ebene gibt es ebenfalls Neuerungen: Mit der Veröffentlichung des Entwurfs ISO/DIS 45001:2026 wurde eine Revision der Norm für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingeleitet. Die neue Fassung legt einen verstärkten Fokus auf die Resilienz von Organisationen, die Sicherheitskultur und die Anpassung an neue Arbeitsformen.

Finanzielle Entlastung für Fotografen

Für bestimmte Berufsgruppen ergeben sich zudem finanzielle Veränderungen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) beschloss am 26. Juni eine neue Gefahrtarifstelle für die Fotografie. Durch die Einstufung in eine niedrigere Gefahrklasse können über 30.000 Betroffene mit einer Beitragsentlastung von bis zu 30 Prozent rechnen.

Gleichzeitig treten heute allgemeine gesetzliche Änderungen in Kraft, die das Arbeitsumfeld beeinflussen. Dazu gehören steigende Rentenwerte sowie die Einführung einer neuen Grundsicherung, die das bisherige Bürgergeld ersetzt. Im Gesundheitssektor sieht die aktuelle Reformdiskussion zudem mögliche Streichungen bei bestimmten kassenärztlichen Check-ups vor. Neue Screening-Verfahren, etwa für Lungenuntersuchungen bei Risikogruppen, wurden bereits im Frühjahr eingeführt.

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