Psychische Gesundheit bei der Arbeit: EU-Parlament fordert verbindliche Regeln
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vom 19. bis zum 24. Oktober 2026 setzen die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und ihre nationalen Kontaktpunkte einen Schwerpunkt auf psychosoziale Risiken.
Die Aktionswoche ist Teil der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ für die Jahre 2026 bis 2028 unter dem Motto „Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit“, die am 13. Oktober 2026 anlief. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingten Belastungen wie Stress und Überlastung durch präventive Maßnahmen der Betriebe entgegenzuwirken.
Hohe Belastung unter europäischen Beschäftigten
Die Notwendigkeit präventiver Konzepte unterstreichen mehrere Erhebungen der EU-OSHA. Nach den Ergebnissen der Befragung „OSH Pulse 2025“ berichten 44 Prozent der Beschäftigten in der Europäischen Union von starkem Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung.
Zudem gaben 37 Prozent an, unter allgemeiner Erschöpfung zu leiden, während 29 Prozent über arbeitsbedingten oder durch die Arbeit verstärkten Stress, Depressionen oder Angstzustände klagten.
Laut weiteren Daten der EU-OSHA sehen sich 45 Prozent der Beschäftigten in der EU Risiken für ihr psychisches Wohlbefinden ausgesetzt, und 29 Prozent berichten von arbeitsbedingtem Stress, Angst oder Depressionen.
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Bereits die ESENER-3-Erhebung aus dem Jahr 2019, die mehr als 45.000 Betriebe in 33 europäischen Ländern umfasste, wies den Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten oder Schülern als maßgeblichen Risikofaktor aus. Gleichzeitig zeigte sich darin eine Zunahme von betrieblichen Verfahren gegen Mobbing und Belästigung sowie von Aktionsplänen gegen Stress.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Debatte
Auf europäischer Ebene verpflichtet die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG Arbeitgeber bereits grundsätzlich dazu, sämtliche Arbeitsrisiken zu bewerten. Allerdings ergaben Peer Reviews in den Jahren 2019 und 2024, dass allgemeine Arbeitsschutzpflichten nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten nicht ausreichen. Länder wie Belgien, Schweden und Finnland verfügen diesbezüglich bereits über eigene Rechtsrahmen.
Das Europäische Parlament stimmte mit 413 zu 210 Stimmen bei 29 Enthaltungen für einen legislativen Initiativbericht, der verbindliche EU-Regeln für psychosoziale Risiken, Stress und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz verlangt. Die Europäische Kommission muss innerhalb von drei Monaten auf diesen Bericht antworten.
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Der verabschiedete Endtext fordert vor einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Folgenabschätzung und sieht keine gesetzliche Vermutung für arbeitsbedingte Gesundheitsschäden mehr vor. Die Kommission plant zudem, bis Ende 2026 ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vorzulegen.
Internationale Ansätze und nationale Umsetzungen
Begleitend zur Europäischen Woche verwies EUROGIP auf eine Untersuchung von März 2026. Diese bietet einen Überblick über Präventionsansätze in zwölf Staaten, darunter sieben europäische Länder – Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Schweden – sowie fünf außereuropäische Staaten: Australien, Japan, Kanada, Südkorea und die USA.
Zu den behandelten Schwerpunkten gehören Pflichten für Arbeitgeber, die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren bei Gefährdungsbeurteilungen, das Recht auf Nichterreichbarkeit sowie Strategien gegen Gewalt und Belästigung.
In den Mitgliedstaaten setzen nationale Stellen eigene Akzente. Die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde Arbeidstilsynet betonte im Vorfeld der Aktionswoche, dass Ursachen für Belastungen nicht im Kopf der Beschäftigten lägen, sondern in der Arbeitsorganisation, Planung und Ausführung begründet seien.
Arbeitgeber müssten die Bedingungen anpassen, statt sich auf Resilienztrainings zu beschränken, und Prävention gemeinsam mit Beschäftigten, Sicherheitsbeauftragten sowie Gewerkschaften gestalten.
In Österreich startete das Sozialministerium am 20. Oktober 2026 die EU-Kampagne. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen fordert in diesem Kontext eine Verankerung der Arbeits- und Organisationspsychologie im Psychologengesetz sowie die Arbeitspsychologie als dritte Säule im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Die Gewerbe- und Arbeitsaufsicht ITM in Luxemburg, die die Aktionswoche vom 19. bis zum 23. Oktober 2026 begeht, hob die kollektive Prävention gegen Risiken wie mangelnde Kommunikation, Belästigung und Überlastung hervor. Zudem veranstaltete die EU-OSHA am 20. Oktober 2026 ein Webinar aus Finnland zu nordischen Präventionsansätzen.
