PPWR-Reform, Bundesregierung

PPWR-Reform: Bundesregierung fordert Bagatellgrenze für KMU

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 14:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutschland schlägt eine Zehn-Tonnen-Grenze und einen Registrierungsaufschub bis Mitte 2028 vor, um KMU im EU-Versand zu entlasten.

Bundesregierung fordert PPWR-Ausnahmen für kleinere Händler
Leere, moderne Industrie-Lagerhalle mit poliertem Betonboden und hellem Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 in Brüssel einen offiziellen Änderungsvorschlag zur europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt. Der Vorstoß zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien, die durch die seit August 2026 geltenden EU-weiten Regelungen entstanden sind. Im Kern sieht der Vorschlag eine Bagatellgrenze für die Benennung von Bevollmächtigten sowie einen Aufschub bei den Registrierungspflichten vor.

Ausnahmen bei der Bevollmächtigtenpflicht geplant

Ein zentraler Punkt des deutschen Vorschlags ist die Befreiung von Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr in Verkehr bringen, von der sogenannten Bevollmächtigtenpflicht. Nach den aktuellen Bestimmungen der PPWR müssen Händler in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie Waren versenden, einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Dies ist mit erheblichem finanziellem und administrativem Aufwand verbunden.

Branchenberichte beziffern die Kosten für solche Bevollmächtigten auf 600 bis 2.000 Euro pro EU-Land. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schätzt die jährlichen Kosten pro Land auf etwa 300 bis 500 Euro, wobei andere Quellen von deutlich höheren Beträgen im vierstelligen Bereich ausgehen. Durch die geplante Freigrenze von zehn Tonnen sollen kleinere Händler und Exporteure von diesen Fixkosten entlastet werden.

Aufschub für das zentrale EU-Registrierungssystem

Zusätzlich fordert die Bundesregierung, die Registrierungspflicht im neuen zentralen EU-Registrierungssystem bis voraussichtlich Mitte 2028 auszusetzen. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich alle betroffenen Akteure zeitnah in einem europaweiten System erfassen lassen müssen.

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Der Vorschlag, diesen Schritt zu verschieben, wurde am 7. September 2026 in Brüssel präsentiert und am darauffolgenden Tag durch das Bundesumweltministerium öffentlich gemacht.

Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission eine Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht in Erwägung gezogen, damals stand ein Datum bis Anfang 2035 im Raum.

Der aktuelle deutsche Vorstoß konzentriert sich jedoch auf eine zeitnahe Anpassung der PPWR, um die Wettbewerbsfähigkeit des grenzüberschreitenden Versands innerhalb der Union zu sichern. Eine erste Lesung zu den möglichen Änderungen im EU-Parlament wird für den 11. November 2026 erwartet.

Reaktionen aus der Wirtschaft und dem Handel

Wirtschaftsverbände wie der DIHK und der Börsenverein begrüßten den Vorstoß der Bundesregierung. Sie fordern darüber hinaus die Einrichtung eines „One-Stop-Shops“, um die administrativen Prozesse weiter zu vereinfachen.

Der Handelsverband Österreich berichtete in diesem Zusammenhang, dass bereits hunderte Onlinehändler den Versand in andere EU-Länder aufgrund der komplexen Rechtslage eingestellt hätten. Der Verband fordert daher ein umfassendes Moratorium und die Einführung eines zentralen Registrierungssystems.

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Auch die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) warnte vor den hohen Kosten und der Bürokratie, die kleine Onlinehändler im EU-Versand belasten. Sie plädiert für praktikable Regelungen und klare Bagatellgrenzen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Kontext der geltenden Verpackungsverordnung

Die PPWR ist seit dem 12. August 2026 in Kraft und hat das bisherige deutsche Verpackungsgesetz abgelöst. Sie bringt weitreichende Verpflichtungen für verschiedene Branchen mit sich.

So gelten beispielsweise Bäckereien, die Verpackungen mit eigenem Logo verwenden, seit diesem Stichtag als Verpackungshersteller. Damit verbunden sind Dokumentations- und Nachweispflichten, die bei Einwegverpackungen fünf Jahre und bei Mehrweglösungen zehn Jahre umfassen. Ausgenommen sind hierbei lediglich Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.

Für die kommenden Jahre sieht die Verordnung zudem strikte ökologische Ziele vor. Ab 2028 sollen Recyclingquoten von 95 Prozent für Aluminium und Eisenmetalle sowie 75 Prozent für Kunststoffverpackungen erreicht werden.

Ab 2030 treten zudem verschärfte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten in Kraft. Ob der aktuelle Vorstoß der Bundesregierung zur Entlastung kleinerer Akteure eine Mehrheit auf EU-Ebene findet, bleibt abzuwarten; Deutschland wirbt derzeit aktiv um Unterstützung für die vorgeschlagenen Änderungen.

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